Durch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen in der Straße Am Jakobsgraben stehen die Fahrzeuge soweit auf der Fahrbahn, dass eine ungehinderte Durchfahrt unter anderem für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gegeben ist.
Aus diesem Grund sieht sich die Straßenverkehrsbehörde veranlasst, hier ein Haltverbot – auch auf dem Seitenstreifen – anzuordnen. Die entsprechende Beschilderung wird am Mittwoch, dem 8. Januar 2025, geändert.
Wir bitten um Beachtung der neuen Haltverbote in der Straße. Verkehrsordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge können abgeschleppt werden.