Wirtschaftliche Finanzierungs- und Förderprogramme
Förderung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg
Die Investitionsförderung im Land Brandenburg konzentriert sich seit 2006 auf Wachstumsbranchen, so genannte „Branchenkompetenzfelder“, an Branchen-Schwerpunktorten. Ziel war es, vorhandene Strukturen auszubauen und die Vernetzung zwischen Akteuren innerhalb der Branchen zu fördern.
Mit der Evaluierung der Wirtschaftspolitik im Jahr 2010 wurde diese Entwicklung analysiert mit dem Ergebnis, die bisher identifizierten Branchenkompetenzfelder durch Cluster zu ersetzen. Die ausgewiesenen Cluster für den Regionalen Wachstumskern Brandenburg an der Havel sind Gesundheitswirtschaft, Verkehr/Mobilität/Logistik, Metall, IKT/Medien/Kreativwirtschaft und Tourismus.
Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft – insbesondere der Primäreffektbetriebe – gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.
Mit dem GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen werden Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 € und höchstens 2 Millionen Euro gefördert. Der Höchstfördersatz beträgt für die Stadt Brandenburg an der Havel 35 %. Die Richtlinie dazu finden Sie hier. Dies tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Die GRW-G Große Richtlinie hingegen sieht eine Förderung nach so genannten Struktureffekten vor. Der Höchstfördersatz beträgt 15 %, wobei ein Zuschlag für kleine Unternehmen von 20 % und für mittlere Unternehmen von 10 % möglich ist. Hierbei werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 Euro gefördert. Die Richtlinie dazu finden Sie hier. Diese tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Weitere Infos erhalten Sie beim Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus.
Aktuelle Förderungs- und Finanzierungsinformationen der ILB finden Sie unter www.ilb.de.
Förderung für KMU’s durch die ILB – GRW-Markt International 2023
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt mit dem Programm "GRW-Markt International 2023" kleine und mittlere Unternehmen (KMU’s) bei der Erschließung internationaler Märkte.
Weitere Informationen finden Sie hier
Beratertage
1. Beratertage in Brandenburg an der Havel
Jeweils am ersten Dienstag im Monat haben Unternehmen und Existenzgründer Gelegenheit zur kostenlosen Einzelinformation zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten ihres Vorhabens durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg im Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus. Ansprechpartnerin (ILB) für die Stadt Brandenburg an der Havel ist Frau Antje Rißling (antje.risslingilb.de / Telefon: (0331) 6601627).
Ort:
- Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus (Technologie- und Gründerzentrum Brandenburg an der Havel GmbH)
Friedrich-Franz-Straße 19 (Gebäude B)
14770 Brandenburg an der Havel
Anmeldungen: Frau Susanne Feist, Telefon: (03381) 58 80 01, E-Mail: wirtschaftsfoerderungstadt-brandenburg.de
Termine in diesem Jahr:
- 08.01.2024
- 06.02.2024
- 05.03.2024
- 16.04.2024 bei der IHK*
- 07.05.2024
- 04.06.2024
- 02.07.2024
- 06.08.2024
- 03.09.2024
- 01.10.2024
- 19.11.2024 bei der IHK*
- 03.12.2024
* Ort: RegionalCenter der Industrie- und Handelskammer Potsdam, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel
2. Beratertage im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Die Beratertage der ILB im Landkreis PM werden jeden letzten Dienstag im Monat abwechselnd in Bad Belzig und Teltow (beginnend in Teltow) durchgeführt.
Orte:
- Technologie- und Gründerzentrum Fläming GmbH
Brücker Landstraße 22 b
14806 Bad Belzig
2. OG, Raum 340 - Technologiezentrum Teltow GmbH
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
EG, Raum 112
Anmeldungen: Frau Carsta Matthes, Telefon: (0331) 66 01 694, E-Mail: kundencenterilb.de
Brandenburgischer Innovationsgutschein
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei Digitalisierungsmaßnahmen. Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU.
Dies soll erreicht werden durch:
- Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen (BIG-Transfer),
- wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben (BIG-FuE),
- die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
- den chancenreichen Zugang zur EU-Förderung (BIG-EU).
Die Zuwendung wird zweckgebunden als nicht rückzahlbarer Zuschuss für:
- den kleinen BIG-Transfer im Wege der Vollfinanzierung (100%), maximal 5.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (nur einmalig und nur bei einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung beantragbar)
- den großen BIG-Transfer im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 15.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten (mehrmals, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten beantragbar),
- den BIG-FuE im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal 100.000 EUR bei einer Laufzeit von max. zwei Jahren (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
- den BIG-Digital im Wege der Anteilfinanzierung (50%), maximal jeweils 50.000,00 EUR für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000,00 EUR für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung,
- den BIG-EU im Wege der Anteilfinanzierung (50%), max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner max. 16.000 EUR bei einer Laufzeit von maximal 12 Monaten
gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Zur Richtlinie gelangen Sie hier.
ILB und Bürgschaftsbank starten mit neuem Kreditprodukt „Brandenburg GO“
Existenzgründungen und Nachfolgen können mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 250.000 Euro gefördert werden.
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ab sofort auf ein neues, verbürgtes Kreditangebot zurückgreifen. Insbesondere junge Unternehmen sollen im Land Brandenburg bei ihren Investitionen unterstützt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und Arbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert. Die ILB bietet „Brandenburg GO“ in Zusammenarbeit mit der KfW und der Bürgschaftsbank Brandenburg ab dem 1. Juni 2022 an.
Den Link zum Antragsformular und alle weiteren Informationen, wie zum Beispiel ein ausführliches Merkblatt, finden Sie unter www.brandenburg-go.de
Neue Fördermittel zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen
Um den Transformationsprozess hin zu einer treibhausgasneutralen Industrie aktiv zu unterstützen und zu beschleunigen, stellt das Bundesumweltministerium finanzielle Mittel bereit. Das Förderprogramm wird betreut vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in ernergieintensiven Industrien (KEI) und richtet sich an Projekte, die darauf abzielen, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in energieintensiven Branchen zu reduzieren.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
ESF+-Förderungen 2021-2027
Das Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027 beinhaltet vier Prioritäten: Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und innovative Maßnahmen. Die Förderung wird durch Richtlinien umgesetzt, die den jeweiligen Prioritäten des ESF+-Programms zugeordnet sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom ESF.
IHK Projektgesellschaft mbH
Fort- und Weiterbildungsangebote der IHK finden Sie unter www.ihk-projekt.de.