Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen

Aktuelles

Jahresbericht 2020

Der Jahresbericht 2020 zur Umsetzung des lokalen Teilhabeplanes für die Stadt Brandenburg an der Havel liegt nun vor. Er wird den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zur Sitzung am 31. März 2021 vorgelegt (SVV-Vorlage 073/2021).

Jahresbericht 2019

Informationsveranstaltung 2019

Am Montag, dem 25. November 2019 fand die jährliche Informationsveranstaltung zum Umsetzungsstand des lokalen Teilhabeplanes für die Stadt Brandenburg an der Havel  im Gotischen Haus statt. Dieser vorausgegangen war ein Rundgang durch das Stadtmuseum in der Ritterstraße.

Umsetzung des lokalen Teilhabeplanes in der Stadt

Der Jahresbericht 2018 zur Umsetzung des lokalen Teilhabeplanes für die Stadt Brandenburg an der Havel wurde der SVV in ihrer Sitzung am 27. Februar 2019 zur Kenntnis gegeben.

In diesem Jahresbericht wurde über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert. Als Anlage zum Jahresbericht klärt eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen unter anderem über Verantwortlichkeiten, Umsetzungsstand, Realisierungen in 2018 bzw. in den nächsten Jahren sowie bereits geplante und noch einzuplanende Kosten auf.

Informationsveranstaltung zur Umsetzung des Teilhabeplanes am 27. November 2018

Sitzungsprotokolle der Steuerungsgruppe

Teilhabeplan durch SVV beschlossen / Umsetzungsprozess hat begonnen

In der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2017 wurde der lokale Teilhabeplan für die Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen.

Im Rahmen einer Dankeschön-Veranstaltung wurde am 16. Januar 2018 der Auftakt für den weiteren Prozess der Umsetzung des lokalen Teilhabeplanes für die Stadt Brandenburg an der Havel gegeben.

Für den weiteren Umsetzungsprozess werden Ihre Fragen und Anregungen gern entgegengenommen.

Auch für Fragen bezüglich des Teilhabeplanes steht Ihnen die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

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Teilhabeplanung – ein Prozess mit Bürgerbeteiligung

Grundlagen

Seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) in Deutschland in Kraft. Mit dieser Konvention stehen Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht, die im Vertrag geregelten Rechte in die Praxis umzusetzen. Auch die Stadt Brandenburg an der Havel will dazu ihren Beitrag leisten. 

Kommunalpolitisch zeigt die Praxis im Bereich der Behindertenpolitik, dass Überlegungen bezüglich eines Gesamtlösungskonzeptes im Hinblick auf die UN -Behindertenrechtskonvention noch nicht ausreichend sind. Um diese Aufgabe gut zu lösen, sollen Menschen mit Behinderungen, Fachleute aus der Verwaltung und aus dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, interessierte Stadtverordnete und interessierte Bürgerinnen und Bürger gemeinsam einen Teilhabeplan für die Stadt Brandenburg an der Havel erarbeiten, welcher den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.

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