Die Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel

In Brandenburg an der Havel besteht die Stadtverordnetenversammlung (SVV) aus 47 Mitgliedern. Neben den 46 Stadtverordneten, die für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden, gehört der Oberbürgermeister als stimmberechtigtes Mitglied zur SVV.

Die Stadtverordneten wählen aus ihren Reihen die Vorsitzende/den Vorsitzenden und die Stellvertreterinnen/Stellvertreter und schließen sich zu Fraktionen zusammen. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung werden Ausschüsse gebildet.

Eine Geschäftsordnung regelt die Arbeit der SVV. Unter Satzungen, Verordnungen und Co. sind alle von der SVV verabschiedeten und im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel bekannt gemachten Satzungen und Verordnungen zusammengefasst. Dazu zählen unter anderem die Hauptsatzung der Stadt Brandenburg an der Havel sowie die Ehrenordnung, die Einwohnerbeteiligungssatzung und die Petitionsordnung.

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Für bestimmte Teile der Sitzungen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Wenn Sie etwas über die Arbeit der Stadtverordneten wissen möchten, dann können Sie sich unter der Rubrik Termine und Vorlagen über die nächsten Beratungen informieren und in die in öffentlicher Sitzung behandelten Unterlagen Einsicht nehmen.

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