Fundtiere, die zu ihrem Besitzer zurückfinden wollen
Haben Sie ein entlaufenes Tier gefunden?
Sie haben ein Fundtier auf dem Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel gefunden und möchten helfen?
Als Finder haben Sie das Recht, das gefundene Tier in eigene Obhut zu nehmen und vorerst aufzubewahren bis sich der Besitzer gemeldet hat. In diesem Fall ist eine Fundanzeige bei dem Veterinäramt der Stadt Brandenburg an der Havel erforderlich. Diese Anzeige kann auch telefonisch während der Sprechzeiten erfolgen. Durch Inbesitznahme des Fundtieres, beispielsweise durch Anleinen, füttern oder nach Hause mitnehmen, geht man als Finder die Verpflichtung ein, das Tier tierschutzgerecht zu betreuen und die Bestimmungen des Fundrechts einzuhalten.
Fundtiere sind entwichene Tiere, die einen Besitzer haben. Sie sind also nicht herrenlos. Auf Wildtiere und herrenlose Tiere ist das Fundrecht nicht anwendbar. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, können Sie sich an folgenden Kriterien orientieren:
- Tragen eines Halsbandes
- Kennzeichnung mittels Mikrochip
- guter Pflegezustand
- zutrauliches Verhalten
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Fundtiere
Hier finden Sie besondere Hinweise. Eine Übersicht der aktuellen Fundtiere finden Sie auf der Seite der Tierheimes der Tierschutzvereins Brandenburg e.V. Tierheim Brandenburg .