Briefwahl

Wahlberechtigung für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben

Deutsche im Ausland, auch als Auslandsdeutsche bezeichnet, sind wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind. Sie können an der Wahl zum Deutschen Bundestag in Deutschland grundsätzlich teilnehmen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen zur Wahlberechtigung, zum Antragsverfahren sowie zu aktuellen Fristen entnehmen Sie bitte den Seiten der Bundeswahlleiterin.

  • Anträge nach Anlage 2 können Sie nun auch per E-Mail an briefwahlStadt-Brandenburg.de senden.
  • Anträge nach Anlage 2a müssen weiterhin im Original per Post gesendet werden an:

Stadt Brandenburg an der Havel
Wahlbehörde
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

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