Briefwahl

Sie können nicht im angegebenen Wahllokal wählen?

Per Post erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit der Angabe des Wahllokals, an dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen können, welches auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Mit dem Wahlschein und ihrem Personalausweis oder Reisepass können Wahlberechtigte am Wahltag in jedem Wahllokal ihres Wahlkreises (WK 60) wählen oder per Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben.

Menschen mit Behinderungen bzw. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, welche ihre Stimme in einem nicht barrierearmen Wahllokal abgeben müssen, haben die Möglichkeit bei der Wahlbehörde einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierearmes Wahllokal im Wahlkreis aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte können auf zwei Wegen einen Wahlscheinantrag stellen:

1. Mit der Wahlbenachrichtigung

Füllen Sie Ihren Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, achten Sie darauf, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und Ihre Unterschrift vorhanden ist. Senden Sie den ausgefüllten Antrag im frankierten Briefumschlag an:

Stadt Brandenburg an der Havel
Wahlbehörde
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

Der Antrag muss bis Mittwoch, den 19. Februar 2025, 12:00 Uhr, in der Wahlbehörde eingegangen sein.

2. Per Online-Formular

Füllen Sie das Online-Formular zur Beantragung von Wahlschein mit Briefwahlunterlagen aus und reichen Sie es online ein. Alternativ können Sie zur Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung nutzen.

Die Online-Antragstellung ist bis Mittwoch, den 19. Februar 2025, 12:00 Uhr, möglich.

Sie erhalten den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann per Post zugesendet.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wahlberechtigte sollten nach dem 19. Februar 2025, 12:00 Uhr die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort nutzen.

Briefwahl vor Ort

Wahlberechtigte können unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses ihr Wahlrecht per Briefwahl im Zeitraum vom 10. Februar bis 21. Februar 2025 zu folgenden Sprechzeiten:

Montag:
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 11:30 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag:
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 11:30 Uhr
Freitag, den 21.02.2025
09:00 – 11:30 Uhr
13:00 – 15:00 Uhr

auch vor Ort in der Wahlbehörde, Nicolaiplatz 30, Raum 108, bis zum Freitag vor dem Wahltag, 15:00 Uhr, ausüben.

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Was müssen Sie mit den Briefwahlunterlagen tun?

Wer die Briefwahl beantragt hat, erhält umgehend die Wahlunterlagen per Post zugeschickt.

Nach der Stimmabgabe ist der weiße Stimmzettel in den vorgesehenen weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des weißen Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist. Der ausgefüllte weiße Wahlschein und der weiße Stimmzettelumschlag werden in den hellroten Wahlbriefumschlag gelegt.

Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Wahlbehörde ausgeliefert. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Personen die Briefwahl beantragt haben sollten den Wahlbrief spätestens 3 Werktage vor dem Wahltag bei der Deutschen Post AG einliefern. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger bzw. durch die Bürgerin vollständig freizumachen.

Der Wahlbrief kann auch in der Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel abgegeben werden. Der Briefkasten der Wahlbehörde am Gebäude des Verwaltungsstandortes Nicolaiplatz 30 wird durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung am Wahltag um 17:15 Uhr letztmalig geleert.

Wenn Sie die Wahlscheine zusammen mit den Briefwahlunterlagen in den hellroten Briefwahlumschlag gesteckt und verschlossen haben, dann ist dieser Wahlbrief NICHT im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr dem Kreiswahlleiter vorliegt.

Wahlberechtigung für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben

Deutsche im Ausland, auch als Auslandsdeutsche bezeichnet, sind wahlberechtigte Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind. Sie können an der Wahl zum Deutschen Bundestag in Deutschland grundsätzlich teilnehmen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen zur Wahlberechtigung, zum Antragsverfahren sowie zu aktuellen Fristen entnehmen Sie bitte den Seiten der Bundeswahlleiterin.

  • Anträge nach Anlage 2 können Sie nun auch per E-Mail an briefwahlStadt-Brandenburg.de senden.
  • Anträge nach Anlage 2a müssen weiterhin im Original per Post gesendet werden an:

Stadt Brandenburg an der Havel
Wahlbehörde
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

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