Stadt schreibt Stelle der oder des ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten aus.
Zur Wahrnehmnung der Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen sucht die Stadt Brandenburg an der Havel zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine oder einen ehrenamtliche/-n Kinder- und Jugendbeauftragte/-n. Die Tätigkeit der oder des Beauftragten ist zeitlich an die Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung gebunden. Eine Wiederbenennung ist möglich.
Der oder die Kinder- und Jugendbeauftragte hat das Amt überparteilich und weltanschaulich neutral auszuüben und darf in keinem Dienst- oder Anstellungsverhältnis zur Stadt Brandenburg an der Havel oder zu einem freien Träger der Jugendhilfe stehen. Sie oder er sollte volljährig sein und muss seinen Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel haben. Ein enger Bezug zu den Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Für die mit der Ausübung des Ehrenamts verbundenen Aufwendungen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe geleistet.
Ausführliche Informationen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der oder des Kinder- und Jugendbeauftragten sind in der „Richtlinie zur Bestellung eines / einer ehrenamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Brandenburg an der Havel“ (Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 09 vom 22. April 2009, S. 2 f) zu finden, die im Internet unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubrik Rathaus / Amtsblatt / Jahrgang 2009 Nr.9 / Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brandenburg an der Havel / Beschluss-Nummer 10/2009 nachgelesen werden kann.
Wer Interesse hat, findet die ausführliche Ausschreibung zur Neuberufung einer oder eines ehrenamltichen Kinder- und Jugendbeauftragten unter www.stadt-brandenburg.de / Aktuelles / Ausschreibungen.