Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg ist der Plan zum Neubau der Landesstraße 98 zwischen Gerostraße und Bergstraße in der Stadt Brandenburg an der Havel einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen festgestellt worden. Dem Träger des Vorhabens wurden Auflagen erteilt. Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Der genannte Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom 5.10. – 18.10.2004 in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Stadtplanungsamt, Zimmer 403 (4. Etage, Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel) während der Dienststunden
- montags, mittwochs und donnerstags, von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- dienstags, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- freitags, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, beim Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, Referat 50, Postfach 60 11 61, 14411 Potsdam, schriftlich angefordert werden.
Der volle Wortlaut der Bekanntmachung über die Planfeststellung ist im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 14/2004 veröffentlicht, das im Internet unter www.stadt-brandenburg.de aufgerufen werden kann.