Oberbürgermeisterin schlägt Ablehnung eines Vergleiches vor

Pressearchiv - Meldung vom 09.07.2008

Pressemitteilung vom 09.07.2008

Die Stadtverordnetenversammlung soll über das weitere Vorgehen im Arbeitsgerichtsprozess entscheiden

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat am 27.02.2008 in nichtöffentlicher Sitzung mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dass der ehemalige Werkleiter des Eigenbetriebes Baubetriebshof, Herr Hans-Joachim Gappert wegen schwerwiegender Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten sowie des begründeten Verdachts strafbarer Handlungen außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich fristgerecht zum 30.09.2008 gekündigt wird.

Hintergrund war eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Baubetriebshof der Stadt Brandenburg an der Havel (BBH) in den Jahren 2004 bis 2006 durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (KPA). Darüber hinaus wurden einzelne Vorgänge aus den Jahren 2002, 2003 und 2007 geprüft.

Gegen die Kündigung hat Herr Gappert vor dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel Klage erhoben. Das Gericht hat zum Schluss der mündlichen Verhandlung am 01.07.2008 einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.

Die Oberbürgermeisterin, Frau Dr. Dietlind Tiemann hat in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.07.2008 über die Gerichtsverhandlung berichtet. Sie wird den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bitten, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordneten zu setzen.

Dr. Dietlind Tiemann: „Ich werde der Stadtverordnetenversammlung empfehlen, den Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts nicht anzunehmen. Es besteht kein Anlass und auch kein sachlicher Grund für eine Änderung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2008. Die für diese Entscheidung maßgeblichen Tatsachen sind weiterhin gegeben. Auch das Arbeitsgericht geht von einer Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten aus, diese hält es aber nach seiner Rechtsauffassung nur für abmahnungswürdig. Sollte das Arbeitsgericht tatsächlich durch Urteil feststellen, dass die von der Stadt vorgetragenen Kündigungsgründe seiner Auffassung nach eine Entlassung des Herrn Gappert nicht rechtfertigen, werde ich die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig im Hinblick darauf überprüfen lassen, ob die Einlegung eines Rechtsmittels Aussicht auf Erfolg hat. Durch die Annahme des Vergleichsvorschlages würde die Stadt sich von vornherein diese Möglichkeit nehmen. Selbstverständlich würde Herr Gappert, wenn das Arbeitsgericht in seinem Sinne entscheiden sollte, zunächst weiter beschäftigt werden müssen. Ich achte die Unabhängigkeit des Arbeitsgerichtes, auch wenn ich nicht glaube, dass durch eine Weiterbeschäftigung des Herrn Gappert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine uneigennützig handelnde Verwaltung gestärkt wird.“

Interessantes