Neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest

Pressemitteilung vom 07.01.2022

Ab dem 8. Januar 2022 gilt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest.
Ab dem 8. Januar 2022 gilt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest.

Die Stadt Brandenburg an der Havel gibt bekannt, dass mit der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) vom 07.01.2022 eine Aufstallungspflicht und Untersuchungspflicht für Hausgeflügel in den Ortsteilen Klein Kreutz, Saaringen, Gollwitz ab dem 08.01.2022 angeordnet worden ist.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist zu finden auf der Webseite der Stadt Brandenburg an der Havel im Amtsblatt Nummer 1/2022. Weiterführende Informationen zur aktuellen Lage finden sie auch in der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 07.01.2022.

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