In den letzten Wochen kam es im Stadtgebiet, im Bereich Kirchmöser, wieder zu vermehrten und massiven Müllablagerungen im Wald. Es wurden mehrere Kubikmeter Sperrmüll im Naturschutzgebiet Gränert entsorgt.
Die Ablagerung von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen und Einrichtungen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 100.000,00 Euro geahndet werden.
Im vorliegenden Fall wurde ein Verursacher ermittelt, der für sein illegales Handeln zur Verantwortung gezogen wird und mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen muss.
Die Stadt Brandenburg an der Havel bedankt sich beim damaligen Praktikanten des städtischen Forstbetriebs, Herrn Elias Nehl. Er fand durch seinen beherzten Einsatz im Müll den entscheidenden Hinweis.
Ebenso ein großes Dankeschön an die zwei Brandenburger Revierpolizisten Herr Hoffmann und Herr Post, die diesen Hinweis aufnahmen, intensiv verfolgten und somit innerhalb kürzester Zeit den Müllsünder ermitteln konnten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch die Ablagerung von Gartenabfällen im Wald kein Kavaliersdelikt ist. Ungeachtet dessen, dass sich durch die Ablagerung die Unkräuter im Wald ungehindert ausbreiten und damit die vorhandene Flora verdrängen, unterfällt auch diese Handlung dem Tatbestand der illegalen Abfallentsorgung und wird mit Geldbußen geahndet.