Informationen zum Winterdienst

Pressearchiv - Meldung vom 19.11.2004

Pressemitteilung vom 19.11.2004

Die Stadt und die in ihrem Auftrag handelnden Unternehmen haben sich auf den bevorstehenden Winterdienst vorbereitetet. Der kommunale Winterdienst umfasst das Räumen und Streuen auf einem 200 km langen Straßennetz sowie auf 88 km Rad- und Gehwegen. Manuell sind 215 Fußgängerüberwege /Querungshilfen und auf einer Fläche von 10.586 m² Treppen, schmale Fußwege auf Brücken usw. zu behandeln.

Um diese Aufgabe im Bedarfsfall bewältigen zu können, stehen 31 Mitarbeiter, 6 Unimog, 1 LKW, 8 Multicar, 1 Transporter sowie 2 Reservefahrzeuge für den Einsatz bereit.

Um den Anforderungen an die zu gewährleistende Verkehrssicherheit einerseits und andererseits dem Umweltschutz und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden, wird auch in diesem Jahr auf den Fahrbahnen mit moderner Feuchtsalztechnik gestreut. Die Fahrzeugführer der Streufahrzeuge sind angehalten, soviel Salz wie nötig und so wenig wie möglich auszubringen. Da es immer wieder diesbezügliche Anfragen und Anrufe gibt, wird auch zum Beginn der diesjährigen Winterdienstsaison noch einmal darauf hingewiesen, dass trotz moderner Räum- und Streutechnik im Winter die Straßen nicht immer „schwarz“ sein können und dass nach einem Streueinsatz mit Feuchtsalz der Tauprozess in Abhängigkeit von den Temperaturen und dem Verkehrsaufkommen unterschiedlich einsetzt und andauert.

An Werktagen muss der Winterdienst so rechtzeitig handeln, dass die wichtigsten Straßen mit Einsetzen des Hauptberufsverkehrs ausreichend verkehrssicher sind. Die Pflicht zur Ausübung des Winterdienstes endet am Abend mit dem Rückgang des allgemeinen Tagesverkehrs. In der Straßenreinigungssatzung unserer Stadt ist geregelt, dass nach 20:00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte am darauffolgenden Tag – werktags bis 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr – zu beseitigen sind. Eine nächtliche Streupflicht besteht nicht.

Die Verpflichtung geht auch nicht dahin, sämtliche Straßen, Wege und Plätze zu bestreuen. Das Ausbringen von Streugut vermag auch nicht die winterlichen Gefahren vollständig zu beseitigen. Es ist unmöglich, alle Straßen bei Glätte durch Streuen völlig gefahrlos zu gestalten und zu erhalten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes bitten deshalb alle Verkehrsteilnehmer, sich auf den bevorstehenden Winter einzurichten. Fahrzeugführer sollten an den sog. „Winter check up“ und an Winterreifen denken und ihre Fahrweise bei Winterwetter den jeweiligen Straßenverhältnissen anpassen.

Radfahrer sollten wissen, dass nicht alle Radwege gestreut werden können, sondern nur die wichtigsten. Es ist daher bei Winterwetter einem Radfahrer auch gestattet, einen ansonsten benutzungspflichtigen Radweg zu meiden, wenn dieser glatt ist und ein Ausweichen auf den gestreuten Gehweg oder die Fahrbahn ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.

Auch die Fußgänger müssen die erforderliche Vorsicht anwenden, um Unfälle durch Ausgleiten zu vermeiden. Unter Umständen muss auch einmal ein Umweg in Kauf genommen werden, um auf einem sicheren und bestreuten Weg gehen zu können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Grundstückseigentümer für das Schneeräumen und Streuen auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück selbst verantwortlich sind und in anliegerpflichtigen Straßen auch die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen – soweit auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch ein Anlieger vorhanden ist, jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn – durchführen müssen. Anhand der Straßenreinigungssatzung kann sich jeder informieren, auf welchen Straßen die Stadt Winterdienst durchführt und welche Straßen anliegerpflichtig sind.

Die Straßenreinigungssatzung ist im Internet unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubrik Rathaus + Politik / Ortsrecht / Satzungen / Straßenreinigung zu finden.

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