Das Amt für Umwelt- und Naturschutz macht darauf aufmerksam, dass die seit Juli 2004 in Kraft befindliche neue Baumschutzverordnung des Landes Brandenburg für das Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel keine Gültigkeit besitzt. Bürger, die zur Zeit Bäume fällen wollen, werden aufgrund der zur Zeit schwebenden Rechtslage um Geduld gebeten.
Jede Kommune kann eine eigene Baumschutzverordnung verabschieden. Sie ersetzt, wenn sie durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, die Landesverordnung vollständig und tritt an deren Stelle. Die neue Landesverordnung bricht in diesem Fall nicht das Selbstverwaltungsrecht der kreisfreien Stadt.
Die Stadt Brandenburg hat schon lange vor Erlass der neuen Landesbaumschutzverordnung ein eigenes Verfahren eingeleitet. Mit dem Entwurf für eine städtische Baumschutzverordnung befindet sich die Stadt Brandenburg an der Havel seit August 2003 im so genannten Unterschutzstellungsverfahren. Dieses Verfahren wurde bislang noch nicht abgeschlossen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung – voraussichtlich Ende Oktober 2004 – gelten daher für das gesamte Stadtgebiet folgende Schutzumfänge für Bäume:
Alle Bäume, auch in Hausgärten, mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm in 1,3 Meter Höhe sind geschützt. Hierzu zählen auch die Baumarten Walnuss und Esskastanie. Obstbäume sind erst ab einem Stammumfang von 60 cm in 1,3 Meter Höhe geschützt. Außerdem sind alle kleineren Bäume geschützt, wenn es sich um Ersatzpflanzungen handelt.
Daneben wurden in der stadteigenen Verordnung im Verfahren auch Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft geschützt, die sich über 50 m² Grundfläche erstrecken. Im Siedlungsbereich sind außerdem alle Kletterpflanzenbestände geschützt, die über 50 m² Grundfläche bedecken.
Mit dem nun von der Verwaltung überarbeiteten Entwurf der Baumschutzverordnung für die Stadt Brandenburg an der Havel sollen in Zukunft alle Bäume auf Hausgartengrundstücken mit bis zu zwei Wohneinheiten aus dem Schutz weitestgehend herausgenommen werden. Nur besonders große Bäume bestimmter Baumarten mit einem Stammumfang von mehr als 190 cm in 1,3 Meter Höhe werden weiterhin geschützt. Bei den Arten handelt es sich um Eichen, Ulmen, Kastanien, Linden, Platanen und Rotbuchen. Auch früher beauflagte Ersatzpflanzungen auf Hausgartengrundstücken sollen weiterhin geschützt bleiben.
Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur neuen städtischen Baumschutzverordnung wird Ende Oktober gerechnet. Bis dahin bittet das Amt für Umwelt- und Naturschutz alle Gartenbesitzer um Geduld.