Informationen und Hinweise zum Thema Geflügelpest

Pressearchiv - Meldung vom 25.08.2005

Pressemitteilung vom 25.08.2005

Die Geflügelpest ist aus Asien bis an die Grenze von Europa in den Ural gelangt. Es gibt jedoch zur Zeit keine Hinweise auf Infektionen bei einheimischen Vögeln oder Geflügel. Aus amtstierärztlicher Sicht sollten jedoch nachfolgende Hinweise beachtet werden:

Diese äußerst ansteckende Erkrankung wird durch Influenzaviren, die besonders an das Geflügel angepasst sind, verursacht. Das Bild der Geflügelpest ist vielseitig und reicht von verminderter Futteraufnahme, über drastischer Reduzierung der Legeleistung, Atemwegserkrankungen, Durchfällen und großer Anzahl von Todesfällen.

Gemäß § 24 b Viehverkehrsverordnung sind alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern und Wachteln verpflichtet ihren Bestand beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Neuendorfer Straße 90 A, 14770 Brandenburg an der Havel (Telefon: (03381) 58 53 61) unter Angabe von:

- Name
- Anschrift
- Anzahl im Jahresdurchschnitt gehaltener Tiere
- Nutzungsart
- Standort

anzuzeigen.

Der aktuelle Impfschutz von Hühnergeflügel und Puten gegen atypische Geflügelpest (Newcastle Disease) sollte überprüft und im Bedarfsfall aktualisiert werden. Eine mindestens jährliche Nachimpfung der genannten Geflügelarten ist zur Erhaltung eines wirksamen Impfschutzes notwendig. Diese Impfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Konsultieren Sie Ihren Hoftierarzt. Zurzeit sind für die einzelnen Geflügelhalter noch keine besonderen Maßnahmen festgelegt.

Vorbeugend sollte jeder Geflügelhalter den Personenverkehr in seinem Bestand auf das notwendige Maß reduzieren. Zukäufe und Verkäufe von Geflügel sollten ebenfalls auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Die Futter- und Tränkstellen sollten im Stall installiert werden, um den Wildvögeln den Zugang zu verwehren. Lebensmittelreste von Urlaubsreisen gehören nicht in den Futtertrog sondern sind, soweit sie überhaupt mitgebracht werden müssen, unschädlich zu beseitigen.
Tierkontakte in den Reiseländern sind zu vermeiden. Erhöhte Todesfälle beim Geflügel sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Bei Fragen zur Problematik Geflügelpest kann das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Telefonnummer (03381) 58 53 61 erreicht werden.

Amtsarzt Dr. Uwe Peters macht im Zusammenhang mit der Geflügelpest noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam. Seitdem beobachtet wurde, dass die bei Vögeln vorkommenden Influenzaviren auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, werden auch menschliche Erkrankungen durch diese Viren als Vogelgrippe bezeichnet.

Die Vögel scheiden das Virus mit dem Kot aus, so dass das Einatmen kontaminierter Staubpartikel oder mangelnde Händehygiene vermutlich die hauptsächlichen Übertragungswege für Menschen darstellen. Menschen können in aller Regel nur sehr schwer durch Vogelgrippeviren infiziert werden.
Erkrankungsfälle gibt es bisher ausschließlich in Regionen, in denen die Infektion mit Vogelgrippeviren bei Tieren vorkommt.

Bei Erkrankung des Menschen an Vogelgrippe treten erste Krankheitszeichen in der Regel zwei bis fünf, evtl. bis zu 14 Tagen nach Infektion auf. Das klinische Bild ist gekennzeichnet durch schwere grippeähnliche Symptome wie hohes Fieber, Husten, Atemnot und Halsschmerzen. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es auch zu Durchfall, seltener zu Bauchschmerzen und Erbrechen. Wer befürchtet, sich eine Grippe zugezogen zu haben, sollte sich einem Arzt vorstellen.

Eine Grippeschutzimpfung mit dem für die aktuelle Saison angepassten Impfstoff schützt wirksam vor Erkrankung an der viel häufigeren menschlichen Virusgrippe. Gegen die Vogelgrippe ist die Impfung nicht wirksam, aber sie kann das Risiko mindern, dass bei gleichzeitiger Infektion mit dem menschlichen und dem Vogel-Influenzastamm ein besonders gefährliches Virus entsteht, welches Auslöser einer weltweiten, schweren Grippewelle werden kann.

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