Hinweise zur Nutzung des Wertstoffhofes

Pressearchiv – Meldung vom 09.05.2006

Pressemitteilung vom 09.05.2006

Im Zusammenhang mit diesbezüglichen Anfragen weist das Amt für Umwelt- und Naturschutz der Stadt Brandenburg an der Havel auf die Bedingungen bei der Nutzung des Wertstoffhofes im Eingangsbereich der ehemaligen Deponie Fohrde hin.

Die Nutzung des Wertstoffhofes durch die Bürger ist ausschließlich innerhalb der nachstehenden Öffnungszeiten möglich:

Montag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Angenommen werden

kostenlos:
- Sperrmüll (unter Vorlage der Abrufkarte der Stadt Brandenburg),
- Schadstoffe (Kunststoff- und Metallembalagen mit schädlichen Restinhalten, Aufsaug- und Filtermaterial, flüssige Farben und Lacke)

kostenpflichtig:
- gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
- gemischte Siedlungsabfälle,
- Teerpappe.

Elektro- und Elektronikaltgeräte werden auf dem Wertstoffhof in Fohrde nicht angenommen. Diese sind unter Vorlage des Personalausweises an der Sammelstelle der Restmüllbehandlungsanlage im Recyclingpark Brandenburg in der August-Sonntag-Straße 3, 14770 Brandenburg (ehemaliges Stahlwerk), zu den o.g. Öffnungszeiten abzugeben oder per Abrufkarte zur Entsorgung anzumelden.

Bei der Anlieferung in einer der o.a. Anlagen ist den Weisungen des Personals unbedingt zu folgen, damit durch eine korrekte (artenreine) Sortierung der Abfälle eine effektive Behandlung, Verwertung oder Beseitigung ermöglicht wird.

Die Fahrzeuge der Anlieferer sind so abzustellen, dass diese nicht den laufenden Verkehr der Entsorger- oder Baufahrzeuge behindern.

Aus konkretem Anlass wird darauf hingewiesen, dass mittwochs der Wertstoffhof geschlossen ist. Da aufgrund erforderlicher Bauarbeiten im Rahmen der Rekultivierung der Deponie das Eingangstor geöffnet bleiben muss, ist es in der letzten Zeit häufig zu unberechtigten Benutzungen des Wertstoffhofes am Schließtag gekommen. Auch illegale Ablagerungen der angelieferten Abfälle sind durch die Nutzer vorgenommen worden. Bei illegalen Müllablagerungen auf dem Wertstoffhof wird gegen den oder die Verursacher ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen.

Für weitere konkrete Nachfragen stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz unter der Telefon-Nummer (03381) 58 31 01 gern zur Verfügung.

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