Hinweise zur Landtagswahl am 14. September 2014

Pressearchiv – Meldung vom 10.09.2014

Pressemitteilung vom 10.09.2014

Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen. Wahlberechtigte Personen, die keine Wahlbenachrichtigungskarte vorlegen können, können ebenfalls in ihrem Wahlbezirk unter der Vorlage ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheines an der Wahl teilnehmen. Informationen zu Wahllokal und Wahlbezirk können unter der Telefonnummer (03381) 581026 eingeholt werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Die Wählerin oder der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie gelten soll, und die Zweitstimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von umstehenden Personen nicht erkannt werden kann.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 16 bzw. 17, in dem der Wahlschein ausgestellt worden ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Wahlbehörde, Nicolaiplatz 30, abgegeben oder in den Briefkasten der Wahlbehörde am Gebäude Nicolaiplatz 30 eingeworfen werden.

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