Hinweise zur Briefwahl zur Landtagswahl am 14. September 2014

Pressearchiv - Meldung vom 01.09.2014

Pressemitteilung vom 01.09.2014

Achtung: Bitte nur vollständige Anträge mit Unterschrift und Geburtsdatum abgeben!

Seit dem 22. August 2014 können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt durch Briefwahl an der Wahl zum 6. Landtag Brandenburg teilnehmen.

Hierzu ist der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig auszufüllen (einschließlich Geburtsdatum!) und mit der Unterschrift des Antragstellers zu versehen.

Ein ordnungsgemäßer Antrag muss zumindest das Geburtsdatum und die
Unterschrift enthalten!


Unvollständige Anträge sind an den Antragsteller zurückzusenden!

Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung ist im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbehörde, 14767 Brandenburg an der Havel, zu senden.

Sie kann auch persönlich bei der Wahlbehörde, Nicolaiplatz 30, Raum 108, abgegeben werden. Die wahlberechtigte Person kann hier unter Vorlage ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins ihr Wahlrecht auch sofort ausüben.

Die Wahlbehörde ist an ihrem Sitz Nicolaiplatz 30, 1. OG, wie folgt zu erreichen:
Mo. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr,
Di. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Do. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr,
Fr. 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Die Antragstellung auf elektronischem Weg ist ebenfalls möglich. Auf der Internetseite der Stadt ist unter www.stadt-brandenburg.de/rathaus/wahlen/landtagswahl/briefwahl ein elektronischer Wahlscheinantrag abrufbar.

Wahlscheinanträge können auch formlos per E-Mail unter Angabe des Na-mens, des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift an die Adresse wahlenstadt-brandenburg.de gerichtet werden.

Die Beantragung des Wahlscheins ist für alle üblichen Fälle bis zum 12. September 2014, 18:00 Uhr, möglich.

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