Freilandhaltung wieder möglich

Pressearchiv – Meldung vom 17.05.2006

Pressemitteilung vom 17.05.2006

Die von Amtstierarzt Dr. Knut Große angekündigte „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gemäß § 1 Absatz 3 der Geflügel-Aufstallungsverordnung für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel“ wurde im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 7/2006 am 16.05.2006 bekannt gemacht und ist somit am 17.05.2006 in Kraft getreten.

Danach können Geflügelhalter aus der Stadt Brandenburg an der Havel ab sofort ihre Geflügelbestände unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen wieder in Freilandhaltung halten. „Insbesondere ist Wassergeflügel getrennt von Hühnergeflügel zu halten. Wassergeflügel ist durch den Hoftierarzt besonders zu untersuchen.“ macht Amtstierarzt Dr. Knut Große in diesem Zusammenhang deutlich.

Die Freilandhaltung ist vom Geflügelhalter beim Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in der Neuendorfer Straße 90A (Telefon: (03381) 58 53 61) anzuzeigen. Dort sind auch weitere Informationen und Hinweise erhältlich sowie der Text der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung einsehbar.

Hinweise und den Text der Allgemeinverfügung sind ebenfalls im Internet unter www.stadt-brandenburg.de zu finden (Pinnwand auf der Startseite).

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