Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nummer 26 „Multi-Service Center“

Pressemitteilung vom 11.01.2021

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 16.12.2020 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 26 „Multi-Service Center“, Zanderstraße, Brandenburg an der Havel, mit Entwurfsbegründung gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 26 wird im Osten vom Zentrumsring (Zanderstraße, zugleich Ortsdurchfahrt der Bundesstraßen B1 und B 102), im Süden von der Klingenbergstraße und im Westen von in Betrieb befindlichen Gleis- und Bahnanlagen begrenzt. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nummer 26 im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel ergibt sich aus der nachstehenden (nicht maßstabsgerechten) Übersichtskarte.

Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist es, den planungsrechtlichen Rahmen für die geordnete Nachnutzung auf der derzeit brachliegenden Fläche als Gewerbegebiet zu schaffen. Dazu werden die Flächen im Bebauungsplan als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 26 „Multi-Service Center“, Zanderstraße mit Entwurfsbegründung (Stand 2. Entwurf, 19.10.2020) sowie die vorliegenden plangebietsbezogenen Gutachten und Informationen liegt in der Zeit

vom  19.01.2021 bis  einschließlich  19.02.2021

in der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Fachbereich VI – Stadtplanung, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gebäudeteil A, in der 1. Etage im Zimmer A 109 während folgender Zeiten:

  • Montag 08.00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08.00 bis 17:30 Uhr
  • Mittwoch 08.00 bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag 08.00 bis 15.30 Uhr
  • Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Telefon: (03381) 58 61 01 oder (03381) 58 61 17

Fax: (03381) 58 61 04

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen ist die Einsichtnahme zu den o. g. Zeiten nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (per Brief, per Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift bei oben genannter Stelle abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden der Inhalt der Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Brandenburg an der Havel und im zentralen Landesportal des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden:

Link zum Internetportal der Stadt Brandenburg an der Havel: https://www.stadt-brandenburg.de/leben/stadtplanung/bauleitplanung/aktuelle-planung

Link zum zentralen Landesportal des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung: https://www.uvp-verbund.de/bb

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (z. B. DIN-Normen und ähnliche Regelungen) können bei der Stadtverwaltung Brandenburg, Fachbereich VI / Stadtplanung, Fachgruppe Bauleitplanung, Klosterstraße 14 in 14770 Brandenburg an der Havel nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und als Download zur Verfügung steht. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

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