Aktuelles aus der Stadtentwicklung
1. Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Flachsbruch“, Ortsteil Gollwitz
Planungsziel:
Das Änderungsverfahren dient dem Bestreben, sich den heutigen Wohnbedürfnissen der an den noch freien Grundstücken interessierten Bevölkerung anzunähern und eine flexiblere städtebauliche Gestaltung des Wohngebietes zu erreichen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes ist es notwendig, die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans entsprechend zu modifizieren.
Die geplanten Änderungen sind als geringfügig anzusehen und haben keine Auswirkungen auf übergeordnete landes- und regionalplanerische Ziele und Grundsätze sowie auf stadtentwicklungspolitische Rahmenplanungen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch vom 12.03.2025 bis 14.04.2025. Weitere Informationen sind im Amtsblatt Nummer 06/2025 vom 10.03.2025 einsehbar (link Amtsblatt).
Unterlagen zur Einsicht und zum download (im Veröffentlichungszeitraum):
bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ec3dcfc3-3749-4e82-a1d0-780207496c77