Aktuelles aus der Stadtentwicklung

Bebauungsplan Nummer 38 „Wohnen am Hessenweg“

Planungsziel:

Anliegen der Planaufstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung einer innerstädtischen Fläche zu Wohnzwecken zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 38 befindet sich in der Quenzsiedlung und damit im westlichen Stadtteil Altstadt der Stadt Brandenburg an der Havel. Im räumlichen Geltungsbereich liegen die unbebauten Flächen der ehemaligen Kleingartenanlage „Zu den Birken“ sowie die nördlich und südlich anliegenden Verkehrsflächen des Hessenwegs.

Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB erforderlich. Im Bebauungsplan erfolgt in der Hauptsache die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch vom 06.01.2025 bis 07.02.2025. Weitere Informationen sind im Amtsblatt Nummer 23 vom 11.12.2024 einsehbar (Amtsblatt Nummer 23/2024).

Unterlagen zur Einsicht und zum download (im Veröffentlichungszeitraum):

bb.beteiligung.diplanung.de/plan/ac1535a2-4933-48ec-8d0f-a91dbe3ee287

 

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