Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Elektro-Gesetz) dürfen Elektro-Altgeräte ab dem 24. März 2006 generell nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Restmülltonne) entsorgt werden. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt getrennt erfasst werden. Darauf macht das Amt für Umwelt- und Naturschutz aufmerksam und beantwortet einige Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz...
Welche Geräte zählen laut Elektro-Gesetz zu Elektro-Altgeräten?
Dazu gehören zum Beispiel:
1. Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Wäschetrockner usw.),
2. Kühlgeräte (z. B. Kühlschränke, Gefrierschränke und -truhen),
3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungstechnik (z. B. Rundfunkgeräte, Fernseh- und Videogeräte, Monitore, Computer mit Periphergeräten, Telefone, Faxe)
4. Gasentladungslampen (z. B. Energiesparbirnen, Leuchtstoffröhren)
5. Haushaltskleingeräte (z. B. Föne, Bügeleisen, Staubsauger, elektrische Küchenmaschinen, Wäscheschleudern usw.)
Welche Möglichkeiten der Rückgabe von Elektro-Altgeräten bestehen?
Für Privathaushalte, Kleingewerbe oder Elektrogeräterücknahmestellen gilt, dass die Besitzer eines Altgerätes bei beabsichtigter Entsorgung verpflichtet sind, dieses zu der vorgesehenen kommunalen Sammelstelle zu bringen. Für die Stadt Brandenburg an der Havel ist das die
„Sammelstelle Restmüllbehandlungsanlage
August-Sonntag-Straße 3
14770 Brandenburg an der Havel“
die zu nachfolgenden Zeiten geöffnet ist:.
„
Montag, Dienstag und Freitag, von 09:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, von 10:00 -18.00 Uhr
Samstag, von 08:00 – 13:00 Uhr
“
Die Abgabe eines Elektro-Altgerätes bei der kommunalen Sammelstelle ist immer kostenfrei. Durch die Stadt Brandenburg an der Havel als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden an der Sammelstelle jedoch nur Elektro-Altgeräte im Sinne des Elektro-Gesetzes aus privaten Haushalten des Stadtgebietes angenommen. Dazu zählen auch kleinere Gewerbe, die nach Art, Menge und Beschaffenheit mit Haushalten vergleichbare Elektro-Altgeräte (nur in haushaltsüblichen Mengen) abgeben können. Im Zweifelsfall ist der Anlieferer nachweispflichtig, dass die Altgeräte aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Brandenburg an der Havel stammen. Der Nachweis ist durch den Anlieferer unter anderem dann geführt, wenn er durch Vorlage seines Personalausweises belegt, dass er einen Wohnsitz im Stadtgebiet hat. Zudem dürfen Firmen, die beispielsweise Altgeräte aus Haushalten freiwillig zurückgenommen haben (Elektronikgerätehändler usw.), diese Altgeräte ebenfalls an der Sammelstelle abgeben. Bei der Anlieferung von mehr als 20 Geräten der oben aufgezählten Elektrogerätegruppen 1 bis 3 an der Sammelstelle sind Anlieferungsort und -zeit mit der Stadt im Einzelfall vorab abzustimmen. Diese Firmen müssen an der Sammelstelle zudem den Nachweis antreten, dass sie die Geräte wirklich aus Haushalten freiwillig zurückgenommen haben, z. B. durch eine Nachweisliste.
Privathaushalte: Alternativ kann per Abrufkarte die Einsammlung des Elektro-Altgerätes zur Entsorgung angemeldet werden (außer bei Leuchtstoffröhren, nur direkte Abgabe an der Sammelstelle). Die Abrufkarte kann auch online abgeschickt werden. Dass entsprechende Formular ist im Internet unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubrik Rathaus + Politik / Verwaltung Online / Formulare zu finden.
Gewerbe: Bei Altgeräten aus rein gewerblicher Nutzung, deren Elektro-Altgeräte nach Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit Haushalten vergleichbar ist, hängt die Verantwortung für die Entsorgung davon ab, wann die jeweiligen Elektro-Altgeräte in Verkehr gebracht wurden. War dies vor dem 13. August 2005, so ist der gewerbliche Besitzer in der Pflicht und muss sich einen Entsorger suchen. Bei allen jüngeren Geräten, die also nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, hat dagegen der Hersteller der Geräte eine zumutbare Rücknahmemöglichkeit zu schaffen und die Altgeräte auf eigene Kosten zu entsorgen. Diese Pflicht trifft den Hersteller ab dem 24.03.2006. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Hersteller und gewerbliche Nutzer abweichende Vereinbarungen treffen können.
Hinweis: Die getrennte Einsammlung bzw. direkte Abgabemöglichkeit der Elektro-Altgeräte an einer Sammelstelle wird in der Stadt Brandenburg an der Havel bereits seit vielen Jahren praktiziert. Neu ist jedoch, dass die Herstellerverantwortung ab Sammelstelle einsetzt, das heißt, dass die Entsorgungskosten durch die Hersteller und nicht wie bisher über die Kommunen getragen werden.
Welche Bedeutung hat das Symbol mit der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern?
Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dem Symbol „durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Restmülltonne) bzw. die Behältnisse des Dualen Systems Deutschland/DSD (Depotcontainer, gelber Sack, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf, sondern bei der Sammelstelle in der Restmüllbehandlungsanlage abzugeben oder per Abrufkarte zur Entsorgung anzumelden ist.
Welchen persönlichen Beitrag kann man durch die richtige Entsorgung von Elektro-Altgeräten fü den Schutz der Umwelt leisten?
Wenn Altgeräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden, entlastet mabn die Umwelt in doppelter Weise. Erstens wird dadurch geholfen, Ressourcen zu sparen und zweitens dazu beigetragen, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Damit bewirkt man einen hohen Nutzen für die Umwelt und hilft, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Elektro-Altgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
Wie kann man für eine Wiederverwendung von Altgeräten sorgen?
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig funktionsfähige Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Man sollte diese Geräte zur Wiederverwendung weitergeben – bei Bedarf an Freunde, Bekannte bzw. an entsprechende Händler oder an wohltätige Einrichtungen. Vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltsgeräten sollte man sich an so genannte Re-Use-Initiativen wenden, die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter Geräte spezialisiert haben.
Wie erfolgt die Verwertung von entsorgten Altgeräten?
Das Elektro-Gesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden.