Elektro-Altgeräte: Neue Entsorgungsvorschrift in Kraft

Pressearchiv - Meldung vom 04.04.2006

Pressemitteilung vom 04.04.2006

Mit der Umsetzung des Elektro-Gesetzes dürfen Elektro-Altgeräte seit dem 24. März 2006 generell nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Restmülltonne) entsorgt werden. Sie müssen – wie in der Stadt Brandenburg an der Havel bereits seit einigen Jahren weitestgehend praktiziert – nun überall getrennt erfasst und entsorgt werden.

Das zuständige Amt für Umwelt- und Naturschutz erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei der kommunalen Sammelstelle in der Restmüllbehandlungsanlage in der August-Sonntag-Straße 3 (SWB-Industrie- und Gewerbepark) entsorgen können. Die Sammelstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 10:00 -18.00 Uhr
Samstag von 08:00 – 13:00 Uhr

Parallel dazu werden Elektro-Altgeräte weiterhin auch durch den Entsorger eingesammelt. Dazu ist eine vorherige Anmeldung beim Amt für Umwelt- und Naturschutz per Abrufkarte oder per E-Mail-Vordruck (über www.stadt-brandenburg.de) erforderlich.

Durch die Stadt als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden an der Sammelstelle nur Elektro-Altgeräte im Sinne des Elektro-Gesetzes aus privaten Haushalten des Stadtgebietes angenommen. Dazu zählen auch kleinere Gewerbe, die nach Art, Menge und Beschaffenheit mit Haushalten vergleichbare Größenordnungen an Elektro-Altgeräten abgeben können. Im Zweifelsfall ist der Anlieferer nachweispflichtig, dass die Altgeräte aus dem Zuständigkeitsbereich Stadt Brandenburg an der Havel stammen. Der Nachweis ist durch den Anlieferer unter anderem dann geführt, wenn er durch Vorlage seines Personalausweises belegt, dass er einen Wohnsitz im Stadtgebiet hat. Zudem dürfen Firmen, die beispielsweise Altgeräte aus Haushalten freiwillig zurückgenommen haben (Elektronikgerätehändler usw.), diese Altgeräte ebenfalls an der Sammelstelle abgeben.

Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet. Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Restmülltonne) bzw. die Behältnisse des Dualen Systems Deutschland/DSD (Depotcontainer, gelber Sack, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf sondern bei der Sammelstelle in der Restmüllbehandlungsanlage abzugeben oder per Abrufkarte zur Entsorgung anzumelden ist.

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