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- Corona
Nutzen Sie ausschließlich das Online-Meldeportal
Gemäß § 20a Absatz 2 Satz 2 IfSG müssen die Leitungen Einrichtungen / Unternehmen der Pflege- oder Gesundheitsbranche die dort tätigen Personen, die keinen entsprechenden Nachweis nach § 20a Absatz 2 Satz 1 IfSG vorgelegt haben, ab dem 16.03.2022 den Gesundheitsämtern melden.
Wie alle Landkreise und kreisfreien Städte hat auch die Stadt Brandenburg an der Havel dafür das landeseinheitliche online-Meldeportal freigeschaltet. Sie finden das direkt auf der Homepage der Stadt oder unter:
www8.stadt-brandenburg.de/immunitaetsnachweise
An alle betroffenen Einrichtungen: Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Gesundheitsamtes. Nutzen Sie ausschließlich dieses online-Meldeportal. Senden Sie keine einzelnen Mails und senden Sie bitte nur diejenigen Daten von Personen, die keinen Immunitätsnachweis haben. Senden Sie nicht die Daten von geimpften oder genesenen Personen.