Ab sofort ist in der Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen von Antragstellern mit Sitz/Wohnsitz in den Ämtern Beetzsee, Kloster Lehnin, Wusterwitz sowie Ziesar wieder uneingeschränkt möglich.
Pressearchiv - Meldung vom 06.11.2014
Ab sofort ist in der Zulassungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen von Antragstellern mit Sitz/Wohnsitz in den Ämtern Beetzsee, Kloster Lehnin, Wusterwitz sowie Ziesar wieder uneingeschränkt möglich.