Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl gibt die Wahlbehörde nachfolgende Hinweise zur Briefwahl:
Wahlberechtigte, die am 18. September 2005 aus einem der in § 25 der Bundeswahlordnung aufgeführten Gründe nicht das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit dem Wahlschein kann der Wahlberechtigte am Wahltag in jedem Wahllokal des Wahlkreises 60 wählen.
Für den Fall, dass behinderte Menschen bzw. Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ihre Stimme in einem nicht barrierefreien Wahllokal abgeben müssen, haben sie die Möglichkeit, bei der Wahlbehörde einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierefreies Wahllokal in der Stadt Brandenburg an der Havel aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Wahlberechtigte, die durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen wollen, müssen einen Wahlscheinantrag einschließlich der Briefwahlunterlagen stellen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, formlos mit den notwendigen Angaben oder Internetantrag). Der Antrag auf elektronischem Weg ist auf den Seiten der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de (Rathaus + Politik; Wahlen; Bundestagswahl) zu finden und mittels Internetantrag per eMail wahlenstadt-brb.brandenburg.de an die Gemeindebehörde zu stellen.
Beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist darauf zu achten, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist. Bei der Wahlscheinbeantragung per Internet ist darauf zu achten, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.
Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte ist im frankierten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, 10/SG Statistik und Wahlen, 14767 Brandenburg an der Havel zu senden.
Sie kann auch zu den Öffnungszeiten in den Ortsteilverwaltungen Kirchmöser, Plaue, Klein Kreutz, Schmerzke, Göttin, Gollwitz, Wust und Wilhelmsdorf oder persönlich bei der Wahlbehörde, Katharinenkirchplatz 5, Zimmer 201, abgegeben werden.
Der Wahlberechtigte kann unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses sein Wahlrecht per Briefwahl auch vor Ort in der vorgenannten Wahlbehörde ausüben.
Die Wahlbehörde ist an ihrem Sitz – Katharinenkirchplatz 5 – wie folgt zu erreichen:
Montag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr.
Die Beantragung des Wahlscheins ist für alle üblichen Fälle noch bis zum 16. September 2005, 18:00 Uhr, möglich. Briefwahlunterlagen können noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, angefordert werden. Die Erteilung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen erfolgt seit dem 30. August 2005.
Wer die Briefwahl beantragt hat, erhält umgehend die Wahlunterlagen zugeschickt. Nach der Stimmabgabe ist der Stimmzettel in den vorgesehenen blauen Wahlumschlag zu legen und zu verschließen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist. Der ausgefüllte Wahlschein und der Wahlumschlag werden in den roten Wahlbriefumschlag gelegt.
Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Gemeindebehörde ausgeliefert. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens zwei Werktage vor dem Wahltag (15. September 2005) bei der Deutschen Post AG einliefern.
Die Briefkästen der Stadtverwaltung an den Verwaltungsstandorten Neuendorfer Straße 90 und Katharinenkirchplatz 5 werden durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung am Wahltag um 17:15 Uhr geleert.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.
Bitte beachten: Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr in der Wahlbehörde vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.