Beigeordneter Brandt informiert zu aktuellen Themen

Pressearchiv – Meldung vom 10.05.2006

Pressemitteilung vom 10.05.2006

In seiner monatlichen Pressekonferenz informierte Beigeordneter Michael Brandt am 10.05.2006 zu folgenden Themen:

St.-Annen-Center

Am 10.05.2006 wird im Stadtentwicklungsausschuss das Vorhaben St.-Annen-Center besprochen. In einer Vorabstimmung am 09.05.2006 beim Baubeigeordneten Michael Brandt haben die Vorhabenträger von der Egenter und Czischka Projektentwicklung GmbH ihre Bereitschaft zur Übernahme der Kosten im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes erklärt.

Freigabe der Seegartenbrücke für den Fahrzeugverkehr

Die direkte Verbindung zwischen Plaue und Kirchmöser wird am Montag, den 15.05.2006 um 14:30 Uhr durch die Oberbürgermeisterin Frau Dr. Tiemann für den Verkehr freigegeben. Allerdings sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Bauleistungen abgeschlossen. Der Kfz-Verkehr kann einspurig – jeweils wechselseitig nach Freigabe über Ampelregelung – das Bauwerk passieren. Die bisherige Lasteinschränkung für den Lkw-Verkehr (bis 15 t) wird aufgehoben, wodurch den sich rasant entwickelnden Industrie- und Gewerbegebieten in Kirchmöser bessere Verkehrsanbindungen geboten werden können.

Die Fußgänger und Radfahrer nutzen bereits seit Ostern die neue Brücke und konnten den Fortgang der Arbeiten unmittelbar miterleben. Dazu gehörten u.a. der Einbau der Dichtung, des Gussasphaltbelages der Fahrbahnübergänge und der Brückenlager, die Installation der Beleuchtung, die Vervollständigung der Flügelwände und die Verlegung der Versorgungsleitungen unterhalb der Brücke.
Zu beachten ist, dass die Bauarbeiten weiter andauern. Bis zur endgültigen Fertigstellung im Sommer 2006 werden noch unter anderem der letzte Farbanstrich, Komplettierungs- und Belagsarbeiten sowie Arbeiten im Umfeld der Brücke durchgeführt. Insoweit haben sich alle Passanten auf die Bedingungen des noch nicht endgültig fertig gestellten Bauwerks einzustellen.
Die „Arbeitsgemeinschaft Ersatzneubau der Seegartenbrücke“ hat mit der Freigabe der Brücke für den Verkehr ihren vertraglichen Zwischentermin gehalten. Seit der Vollsperrung ab 06.03.2006 ist unter großer Anteilnahme der Bevölkerung der Abbruch des alten Bauwerkes und das Einschwimmen des dreiteiligen Neubaues vollzogen worden. Trotz widriger Witterungsbedingungen beim Abbruch und komplizierten Einbaubedingungen für den Neubau konnten die Termine gehalten werden.

Im Sommer 2006 wird im feierlichen Rahmen die vollständige Verkehrsfreigabe und damit die Übergabe an die Bürgerschaft vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt kann eine uneingeschränkte Nutzung der Brücke erfolgen. Auch wird dann für die Schifffahrt eine Unterfahrung mit doppelstöckigen Containerschiffen möglich sein.

B-Plan Schmöllner Weg
Der Ausschuss für Stadtentwicklung befasst sich heute mit dem Bebauungsplanverfahren am Schmöllner Weg. Der Verwaltung ist es gelungen, eine sofortige Einstellung des Planverfahrens auf Grund der veränderten Bundesgesetzgebung zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu verhindern. Problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings die noch fehlende landesgesetzliche Umsetzung in Gestalt einer Ausweisung von Überschwemmungsgebieten.

Aus diesem Grund schlägt der Baubeigeordnete Michael Brandt vor, das Planverfahren bis zur Ausweisung der Überschwemmungsgebiete auszusetzen. Er wird sich gegenüber dem Land um eine zeitnahe Entscheidung bemühen und hat in diesem Zusammenhang bereits erste Gespräche, unter anderem mit dem Landtagsabgeordneten Ralf Holzschuher, geführt.

Bearbeitungszeiten im Baugenehmigungsverfahren
Im Jahr 2005 konnten von der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel 443 Baugenehmigungen erteilt werden. Sechs Baugenehmigungsanträge mussten abgelehnt werden. Bei 164 Anträgen wurde die Baugenehmigung in weniger als zwei Monaten nach Antragseingang erteilt, bei weitere 136 Anträgen innerhalb drei Monaten und bei 153 Anträgen innerhalb von sechs Monaten. Bei 28 Anträgen auf Baugenehmigung wurde im Zeitraum zwischen sechs Monaten und einem Jahr beschieden. Neun Bauherren erhielten Ihre Baugenehmigung mehr als einem Jahr nach Antragstellung. Diese Bearbeitungszeiten beinhalten auch die Zeiten, in denen die Bearbeitung der Anträge ruhte, da die Bauvorlagen unvollständig waren. 2005 betrugt die durchschnittliche Ruhezeit pro Antrag auf Baugenehmigung 40,8 Tage, bei den neun Anträgen mit Bearbeitungszeiten über 12 Monaten durchschnittlich 514,8 Tage.
Die längeren Bearbeitungszeiten sind unter anderem auf mangelhafte Bauvorlagen, auf individuelle Gründe des Bauherrn sowie auf zeitintensive Abstimmungen zwischen Bauaufsicht und Bauherrn zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit zurückzuführen.
Gemäß den Bestimmungen der brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) hat die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang die Vollständigkeit des Bauantrages zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen mit Fristsetzung nachzufordern.
Werden die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Bauantrag kraft Gesetz als durch den Antragsteller zurückgenommen.
Für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit der Bauvorlagen ist allein der vom Bauherren beauftragte Objektplaner (Architekt, Ingenieur) verantwortlich. Erst wenn die Bauvorlagen vollständig vorliegen, kann die Bauaufsichtsbehörde die Stellungnahmen der Behörden und Stellen einholen, die für das Erteilen der Baugenehmigung erforderlich sind. Der Bauaufsichtsbehörde ist eine gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Monat nach Eingang der fachbehördlichen Stellungnahmen eingeräumt, sodass in der Regel das Baugenehmigungsverfahren nach vier Monaten abgeschlossen werden kann.
Die ersten vier Monate des Jahres 2006 zeigen, dass die durchschnittlichen Ruhezeiten pro Antrag von 40,8 auf 59,9 Tage gestiegen sind.
Die Gründe sind vermutlich auf den zunehmenden Wettbewerb im bauberatenden Gewerbe zurückzuführen, da letztlich oftmals mit einem Minimalaufwand bei der Bauvorlagenerstellung das Vorhaben durch die bauaufsichtliche Prüfung geführt werden soll. Dieser Entwicklung wurde durch die Bauaufsichtsbehörde mit einer Erhöhung der Beratungstätigkeit erfolgreich entgegengesteuert, um die Gefahr der Zurückgabe von Bauanträgen wegen Unvollständigkeit zu reduzieren und damit auch künftig Investitionen zu fördern.
Mit der Einführung der elektronischen Bauantragsbearbeitung voraussichtlich ab Juli 2006 in der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel werden die Voraussetzungen geschaffen, dass noch in diesem Jahr Bauherren und Objektplaner per Internet sich jederzeit informieren können, ob ihr Bauantrag vollständig ist, ob der Objektplaner die fehlenden Unterlagen nachgereicht hat, welchen beteiligten Behörden und Stellen der Bauantrag vorliegt, ob diese ihre Stellungnahme schon abgegeben haben und wie lange die Mitarbeiter der Bauaufsicht dann noch brauchen, um den Baugenehmigungsbescheid zu fertigen.
Die Mitarbeiter der Bauaufsicht in der Stadtverwaltung setzen große Hoffnungen in diese Auskunftsmöglichkeiten des elektronischen Genehmigungsverfahrens.

Pauli-Kloster
Wie zwischen der Kirchengemeinde St.-Katharinen und der Oberbürgermeisterin verein bart, wird das mitteralterliche Chorscheitelfenster des Pauli-Klosters, dass sich derzeit in der St.-Katharinen-Kirche befindet, vom 10.05. – 12.05.2006 durch die Arbeitsstelle für Glasmalereiforschung des CVMA (Corpus Vitrearum Medii Aevi) in Potsdam ausgebaut, inventarisiert und fotografisch dokumentiert. Hierbei wird der restauratorische Handlungsbedarf ermittelt, der notwendig ist, bevor die Gläser im Pauli-Kloster montiert werden können. Das CVMA ist ein internationales Forschungsunternehmen, an dem alle europäischen Länder mitwirken, zu deren Kulturerbe mittelalterliche Glasmalereien zählen. Beteiligt sind daran auch die USA und Kanada.

Umsetzung der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MzuKraftStV)

Neuregelung bei Fahrzeug-Zulassungen ab 01.04.2006
Die Zulassung von Fahrzeugen ist im Land Brandenburg nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer möglich. Auch Kfz-Steuerschulden müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung weiterer Fahrzeuge erfolgen kann. Die o. a. Verordnung des Finanzministeriums trat am 1. April 2006 in Kraft.

Einzugsermächtigung
Der Fahrzeughalter muss bei der Zulassung des Fahrzeugs zur Erteilung einer Einzugsermächtigung seine Kontonummer, die Bankleitzahl und das Kreditinstitut angeben. Abweichende Kontoinhaber dürfen Ehepartner, Eltern, Kinder oder gesetzliche Vertreter des Fahrzeughalters sein. Nur in Ausnahmefällen wird die Zulassung auch ohne Lastschrifteinzugsverfahren erteilt. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.

Bei der Zulassung eines Fahrzeuges ist entweder ein bereits ausgefüllter Vordruck oder eine formlose schriftliche Erklärung zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren vorzulegen. Die entsprechenden Vordrucke liegen in der Zulassungsbehörde aus. Sie können auch auf den Internetseiten des Finanzministeriums (www.mdf.brandenburg.de) und der Finanzämter (www.finanzamt.brandenburg.de) abgerufen werden.
Die Einzugsermächtigung kann aber auch vor Ort im Rahmen des Zulassungsvorgangs erteilt werden.

Kraftfahrzeugsteuerschuld
Das Zulassungsprogramm überprüft mit der Eingabe der Personalien anhand einer täglich aktualisierten „Kfz-Steuer-Schuldnerdatei“ der Finanzverwaltung des Landes, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugsteuern vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt und der Kraftfahrzeughalter gebeten, die Rückstände mittels Überweisung bzw. Bareinzahlung bei Banken, Sparkassen oder Postämtern auf das Konto des Finanzamtes zu begleichen. Eine Zulassung ist erst dann möglich, wenn die rückständige Kraftfahrzeugsteuer bezahlt und der Schuldner aus der Schuldnerdatei gelöscht worden ist.

Auf diese Neuregelungen haben wir auf den Internetseiten der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de in der Rubrik Rathaus + Politik / Verwaltung online / Lebenslagen / Auto hingewiesen.

Bisherige Erfahrungen
Ohne größere Schwierigkeiten lassen sich die Neuregelungen in der Praxis umsetzen, obwohl die rechtzeitige Publikation dieses Themas durch die Finanzverwaltung des Landes wünschenswert gewesen wäre.
Größere Probleme treten nur deshalb kaum auf, weil die Antragsteller überwiegend selbst Fahrzeughalter sind und i. d. R. ihre Bankverbindungen mit sich führen, die Angabe als Zulassungsvoraussetzung jedoch nur ganz selten bekannt ist. Die Großkunden und Dienstleister wurden durch die Zulassungsbehörde rechtzeitig informiert, so dass es hierbei zu keinen Problemen kommt.
In nur wenigen Fällen (ca. 5 – 10 Fälle/Woche) mussten bisher Zulassungsanträge wegen fehlender Voraussetzungen für die Abgabe der Kraftfahrzeugsteuer-Einzugsermächtigung oder festgestellter Kfz-Steuerrückstände versagt werden.
Mit der Ausführung dieser Aufgabe ist bei den Zulassungshandlungen eine Mehrarbeitszeit von mindestens 5 Minuten pro Antrag zu verzeichnen, die die bisherigen mittleren Bearbeitungszeiten entsprechend beeinflussen und natürlich die Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle beeinflussen.

Umsetzung des Gesetzes über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen
Nach diesem Gesetz, dass am 27. April 2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg (Teil I – Gesetze) veröffentlicht und am Tage nach der Verkündung in Kraft trat, sollen die Zulassungsbehörden nur noch Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zulassen, wenn die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen entrichtet worden sind und der Fahrzeughalter keine Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen schuldet.
Gleiches gilt auch, wenn die Zulassungsbehörde Kenntnis von Gebühren- und Auslagenrückständen des Fahrzeughalters im Sinne des Satzes 1 bei anderen brandenburgischen Zulassungsbehörden hat. Dies gilt auch für rückständige Gebühren und Auslagen, die vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes entstanden sind.
Etwa 6.500 derartige Schuldenfälle mit einem Schuldengesamtvolumen in Höhe von rund 600.000 € existieren gegenwärtig aufgrund von Maßnahmen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gegen Fahrzeughalter, die nicht beitreibbar waren, die Schuldner jedoch ständig weitere Fahrzeuge bisher auf sich zulassen konnten. Mit dieser gesetzlichen Regelung hat der Gesetzgeber auf Initiative der Verkehrsbehörden des Landes dieser Erscheinung wirksam begegnet.
Die Umsetzung dieses Gesetzes soll analog der „Kraftfahrzeug-Steuerschuldner“ erfolgen. Das heißt, dass zum Beispiel eine entsprechend gefilterte täglich aktuelle Gebührenschuldnerdatei im HKR-Verfahren erzeugt und dem Zulassungsprogramm zur Prüfung zur Verfügung gestellt wird bzw. eine vergleichbare automatisierte Lösung schnellstmöglich zur Anwendung kommt.
Die EDV-Fachleute der Stadtverwaltung haben sich bezüglich dieser Lösung mit dem Softwareanbieter (Telecomputer Berlin) bereits in Verbindung gesetzt.

Aktivitäten zum Welt-Nichtrauchertag
Anlässlich des Welt-Nichtrauchertages führt die Nichtraucher-Initiative Brandenburg e.V. gemeinsam mit dem Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel verschiedene Aktivitäten durch. So wird vom 13.05. bis 16.06.2006 eine Ausstellung im Saal des Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes durchgeführt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die verschiedenen Initiativen des Vereines informieren. Es werden u.a. die Möglichkeiten der Prävention und der Raucherentwöhnung aufgezeigt. Die Ausstellung ist täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Die Nichtraucher-Initiative informiert u.a. über das Programm „Klasse 2000“. Ziel dieses Programms ist es, bei Kindern und Jugendlichen eine positive Einstellung zu gesundheitsfördernden Verhaltensweisen zu erzielen, um so einem gesundheitsschädlichen Verhalten vorzubeugen. Das Programm wurde bisher an 2 Grundschulklassen in der Stadt Brandenburg an der Havel angeboten. Künftig ist eine Ausweitung auf 4 Klassen geplant.
Aber auch an dem Nichtraucher-Wettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ nahmen mehrere Schulen Brandenburgs teil. Dieser Wettbewerb richtet sich an Schüler der Klassenstufen 6 bis 8 mit der Verpflichtung, ein halbes Jahr nicht zu rauchen. Wenn diese Verpflichtung erreicht wird, nehmen die Schüler an einer landesweiten und internationalen Prämierung teil.
Wie wichtig Prävention ist, zeigt eine Befragung der Schüler der 10. Klassen der Stadt Brandenburg an der Havel zum Substanzkonsum. Zigaretten und Alkohol spielen dabei die Hauptrolle. Besonders alarmierend ist das frühe Einstiegsalter von ca. 12 Jahren. Mädchen rauchen mehr als Jungen, während bei Jungen der Alkoholkonsum das Hauptproblem darstellt. Ein Problembewusstsein im Umgang mit Suchtmitteln ist bei den Jugendlichen zum Teil vorhanden. Dies signalisiert Änderungsbereitschaft und ist eine gute Voraussetzung für Hilfsangebote. Der Wunsch, Rauchgewohnheiten abzustellen ist dabei höher als der Wunsch nach Aufgabe des Alkoholkonsums. Hilfe wird in erster Linie bei Gleichaltrigen aber auch bei Partnern und Eltern gesucht.
Gesundheitsbewusstsein und Selbstbewusstsein gehören zusammen. Sie sind der beste Schutz für Kinder und Jugendliche, nicht zu Suchtmitteln zu greifen. Suchtprävention stellt deshalb die Förderung der Lebenskompetenz von Kindern in den Vordergrund. Sport, Musik, Hobbys, Engagement im Verein – das alles sind Bereiche, in denen Kinder gestärkt werden „NEIN“ zu Drogen zu sagen und ein positives Lebensgefühl zu entwickeln.

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