Baubeigeordneter informiert III. über:

Pressearchiv - Meldung vom 12.04.2006

Pressemitteilung vom 12.04.2006

- Dauerhafte Verkehrsraumeinschränkungen auf der Homeyenbrücke

Voraussichtlich ab Ende Mai 2006 soll die Homeyenbrücke in Brandenburg an der Havel auf eine Fahrbahnbreite von 4,80 Meter eingeengt werden. Darüber informierte Baubeigeordneter Michael Brandt in seiner monatlichen Pressekonferenz.

Die Verkehrsraumeinschränkung ist notwendig, um die für den innerörtlichen und Durchgangsverkehr wichtige Brücke bis zur geplanten Erneuerung im Jahr 2008 weiter nutzen zu können. Die durchgeführte Hauptprüfung und die auf Grund festgestellter Mängel und Verschleißerscheinungen vorgenommene Tragfähigkeitsberechnung haben zur Herabstufung der zulässigen Verkehrslasten geführt.

Der Einengung der Fahrbahn ist als Vorzugslösung gegenüber einer Regelung mittels Lichtsignalanlage zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs der Vorzug eingeräumt worden. Damit wird erreicht, dass im Brückenbereich nicht gleichzeitig große und schwere LKW oder Busse beider Fahrtrichtungen Belastungen in das Bauwerk einbringen. Aus Richtung Grillendamm kommend sind LKW und Busse wartepflichtig sofern ihnen gleichartige Fahrzeuge aus Richtung Mühlentorstraße entgegen kommen.

PKW können in beiden Richtungen ungehindert aneinander vorbeifahren, ebenfalls können PKW die Brücke passieren, wenn ihnen größere Fahrzeuge entgegen kommen. Die Breite von 4,80 Metern erlaubt die letztgenannten Fälle und schließt die ungewollte Belastung mehrerer schwerer LKW oder Busse aus.

Fußgänger und Radfahrer sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

Eine Sanierung des Bauwerkes ist nach Beurteilung durch den Prüfer nicht sinnvoll, da infolge von permanenten Durchfeuchtungen das Betongefüge partiell gestört ist und von korrosionsgeschädigten Bewehrungsstählen ausgegangen werden muss. Dennoch müssen die Brandenburger und ihre Gäste die Brückenüberfahrt nicht fürchten oder gar meiden, denn die Einschätzungen der Brückenprüfer und der Fachleute des Bauamtes erlauben die weitere Nutzung unter den o.g. Einschränkungen. Das Bauwerk unterliegt einer stärkeren Kontrolle und bei Verschlechterung des Zustandes würde es gegebenenfalls zu weitergehenden Maßnahmen kommen, wovon nach heutiger Sicht aber nicht auszugehen ist. Es werden somit bei Bedarf alle für die Bestandserhaltung notwendigen und sinnvollen Maßnahmen getroffen, um bis zum geplanten Ersatzneubau weitere Einschränkungen in der Verkehrsführung zu vermeiden.

Auch für Bootsführer ist die Durchfahrt wie gewohnt möglich. Die Mitarbeiter/innen des hiesigen Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie die Wasserschutzpolizei unterstützen die Kontrolltätigkeit vom Wasser aus und reagieren bei aufkommenden Veränderungen am Brückenbauwerk.

Die Planungen zum Ersatzneubau werden in Kürze in Auftrag gegeben. Seitens des Landes ist das Bauvorhaben als förderfähig eingeschätzt worden und für 2008 im Programm der vorgesehenen Fördermaßnahmen enthalten.

Fragen zur zukünftigen Gestalt der Brücke, zum Bauablauf und anderen Aspekten des Baues werden in den nächsten Monaten unter Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert.

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