Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind werden Familien unterstützt, die wenig finanziellen Spielraum haben und die auf eine lange Zeit mit Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken. Er kann insbesondere für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden und wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.
Voraussetzung ist der Leistungsanspruch von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter (SGB II) oder Sozialamt (SGB XII) im August 2021.
Familien, die Wohngeld aber keinen Kinderzuschlag beziehen und Familien mit Sozialhilfe müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag auf den Kinderfreizeitbonus ist seit dem 1. Juli 2021 auf der Internetseite der Familienkasse verfügbar. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen zu Antrag, Anspruch und Auszahlung des Kinderfreizeitbonus.
An Familien mit Kindern im Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird der Kinderfreizeitbonus im Monat August automatisch ausgezahlt.
Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht seit dem 1. Juli 2021 eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer (0800) 455 55 43 zur Verfügung.