Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat zum 1. Juli eine neue Richtlinie in Kraft gesetzt, nach der Forschung und Entwicklung bei Wachstumsträgern in benachteiligten Regionen (Neue Bundesländer und Berlin) gefördert werden können.
Mit der Richtlinie INNOvative – WachsTumsTräger / INNO-WATT können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und externe Industrieforschungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer Erzeugnisse und Verfahren unterstützt werden. Dadurch sollen diese ihre Innovationskraft stärken, durch Vermarktung der FuE-Ergebnisse ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und so zu Wachstumsträgern ihrer Region werden. Weitere Zielstellung, Gegenstand der Förderung, Antragsberechtigung, Voraussetzungen, Verfahren sowie Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sind nachzulesen auf den Internetseiten des Projektträgers EuroNorm unter www.euronorm.de/innowatt/dokumente/iw richtlinie2.pdf. Anträge sind unter Verwendung der vorgegebenen Vordrucke an EuroNorm GmbH, Stralauer Platz 34, 10243 Berlin zu richten.