Flurstück Bildung durch Teilung

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Kurzbeschreibung

  • Baugrundstück vermessen

  • Liegenschaftsvermessung

  • Grundstücksvermessung

  • Zerlegung von bestehenden Flurstücken

Leistungsbeschreibung

Aus einem bestehenden Flurstück entstehen durch eine Liegenschaftsvermessung mehrere neue Flurstücke. Dies erfolgt durch eine örtliche Liegenschaftsvermessung oder durch eine Sonderung ohne örtliche Liegenschaftsvermessung.

Verfahrensablauf

Der Prozess gliedert sich in die Auftragserteilung, die örtliche Vermessung inkl. Anerkennungsverfahren und die Übernahme in das Liegenschaftskataster.

An wen muss ich mich wenden?

Die Flurstücksbildung innerhalb der Kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel kann unter folgendem Kontakt beantragt werden:

Voraussetzungen

Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden; mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.

Bearbeitungsdauer

3 – 6 Monate

Anträge / Formulare

  • formloser Antrag, zum Beispiel über Kontaktformular (erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter „Links & Onlinedienste“ verfügbar)

Was sollte ich noch wissen?

Für die Bildung von Flurstücken werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grenzlängen und dem Bodenrichtwert.

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