Liegenschaftskarte Auszug

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten am Servicekonto betroffen. Der Online-Antrag kann vorübergehend nicht verwendet werden.

Leistungsbeschreibung

Auszug aus der Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

Bodenschätzungsangaben sind Kennzahlen der Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden.Sie enthalten keine Daten der Grundstückswertermittlung.

Muster für Liegenschaftskarte mit und ohne Bodenschätzung stehen unter „Dokumente“ zur Ansicht!

ALKIS-Daten

ALKIS-Datensätze werden für die Verwendung in Geoinformationssystemen (GIS) oder ähnlichen Softwareprodukten bereitgestellt. Die ALKIS-Daten sind nach den Vorschriften der GeoInfoDok in der Version 6.0.1 modelliert.

Die Bereitstellung der ALKIS-Daten erfolgt als

  • Rasterdaten im TIF-Format inklusive tfw (georeferenziert),
  • objektstrukturierte Datensätze im Format NAS (Normbasierte Austauschschnittstelle) oder SHAPE
  • als Aktualisierungsdaten im einem NBA- Verfahren.

Die ALKIS-Daten können für die Objektbereiche Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung und Eigentümer einzeln oder auch in Kombination abgegeben werden.

ALKIS-Daten ohne Eigentümerangaben können direkt über den Geobroker , das Online-Vertriebssystem der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg), bestellt und im Downlodbereich heruntergeladen werden.

Für den Bezug von ALKIS-Daten mit Personenbezug (Objektbereich „Eigentümer“) ist vor der Datenbereitstellung die Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich. Daher sollte die Bestellung in diesem Fall über die zuständige Katasterbehörde erfolgen.

Verfahrensablauf

Der beantragte Auszug wird übersandt.

Voraussetzungen

Jede Person oder Stelle kann Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster kann jede Person oder Stelle erhalten. Der Verwendungszweck ist anzugeben.

Das Liegenschaftsbuch und die ALKIS-Daten enthalten unter anderem Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis oder dem Objektbereich „Eigentümer“), ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Für die Bereitstellung von ALKIS-Daten werden Entgelte nach dem Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis – VermEVz) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

2 -3 Werktage,

für Ausdrucke auf Papier: übliche Postzustellungsdauer

Anträge / Formulare

  • Online-Antrag Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter „Links & Onlinedienste“ verfügbar)

Was sollte ich noch wissen?

Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung durch den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg.

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