Werbeanlagen

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Leistungsbeschreibung

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Dazu zählen unter anderem Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Plakatanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen. Für die dauerhafte Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen ist bei der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu beantragen.

Keiner Baugenehmigung bedürfen Werbeanlagen mit nicht mehr als 2,50 m² Gesamtansichtsfläche.

An wen muss ich mich wenden?

Heike Luneburg
Bauvorhaben „Innenstadt“

Telefon: (03381) 58 63 26

Fax:       (03381) 58 63 04

Susanne Stugk
Bauvorhaben „Umland“

Telefon: (03381) 58 63 19

Fax:       (03381) 58 63 04

Katharina Baruth
Bauvorhaben „Innenstadt“

Telefon: (03381) 58 63 20

Fax:       (03381) 58 63 04

Petra Berger
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 11

Fax:       (03381) 58 63 04

Beate Dick
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 21

Fax:      (03381) 58 63 04

Heike Sachs
Sonderbauten

Telefon: (03381) 58 63 27

Fax:       (03381) 58 63 04

Lukas Görke
Bauvorhaben „Umland“

Telefon: (03381) 58 63 28

Fax:       (03381) 58 63 04

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag umfasst regelmäßig die folgenden Unterlagen nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) in dreifacher Ausfertigung:

  1. Antragsformular
  2. Auszug der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000, erhältlich über das Kataster- und Vermessungsamt, Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel, Telefon (03381) 58 6201)
  3. Lageplan (Maßstab 1:200)
  4. Zeichnungen mit Darstellung, Farbgestaltung und Maße
  5. Beschreibung der Art, Beschaffenheit und Abstände zur öffentlichen Verkehrsfläche
  6. Farbfotos mit Darstellung der näheren Umgebung
  7. ggf. Standsicherheitsnachweis

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung des Antrags ist gebührenpflichtig.

Anträge / Formulare

  1. Antragsformulare (Formular 1.1)
  2. Baubeschreibung (Werbeanlagen) (Formular 2.2)

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