Einwand gegen Mahnungen

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten am Servicekonto betroffen. Der Online-Antrag kann vorübergehend nicht verwendet werden.

Leistungsbeschreibung

Der Einwand gegen eine Mahnung ist formlos per Fax, E-Mail bzw. schriftlich möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine Gebühren.

Rechtsgrundlage

  • §§ 38 Absatz 1 und 41 Absatz 2 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)
  • § 19 Absatz 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg)
  • §§ 1 und 4 der Kostenordnung zum VwVGBbg (KostO zum VwVGBbg)

Anträge / Formulare

  • Einwand gegen Mahnung (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter „Links & Onlinedienste“ verfügbar)

Interessantes