Sammelgrube

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung, Erneuerung, Änderung oder Beseitigung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Abwassersammelgruben) ist vorab genehmigungspflichtig.

Vor der Antragstellung sollten Sie sich Gedanken zum Standort, zur erforderlichen Grubengröße und dem Fabrikat machen.

Rechtsgrundlage

  • § 13 Grubensatzung der Stadt Brandenburg
  • § 17 BbgBO

Interessantes