Flächenerwerb nach Grundstücksverkehrsgesetz

Bekanntmachungen zu laufenden Genehmigungsverfahren von Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG)

Dem Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus liegen folgende rechtsgeschäftliche Veräußerungen zur Prüfung vor:

Wenn Sie als Landwirt im Haupt- oder Nebenerwerb im Sinne des GrdstVG die kaufgegenständliche(n) Fläche(n) zur Eigenbewirtschaftung benötigen, erklären Sie Ihr Erwerbsinteresse bitte schriftlich per E-Mail oder per Post bis spätestens zum 20.12.2024 an:

E-Mail: lukas.rauserstadt-brandenburg.de

Anschrift: Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg an der Havel

Erst nach Bekundung eines ernsthaften Interesses und nach einer Vorprüfung der Landwirtseigenschaft des Erwerbsinteressenten werden weitere Angaben (Flurstück, Kaufpreis) mitgeteilt. Für die Vorprüfung sind geeignete Unterlagen einzureichen.

Es besteht für den Erwerbsinteressenten kein Rechtsanspruch auf den Flächenerwerb. Wird das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach § 4 des Reichssiedlungsgesetzes (RSG) durch das Siedlungsunternehmen ausgeübt, wird der Erwerbsinteressent informiert.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Herrn Rauser, Telefon: (03381) 58 8002

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