Entwicklungsfläche Magdeburger Straße Nord

Die Potenzialfläche mit einer Gesamtgröße von 13,2 ha liegt im Stadtteil „Altstadt“ bzw. im Monitoringstadtteil „Ring“ der Stadt Brandenburg an der Havel. Es wird von folgenden Straßen umgrenzt:

  • im Westen vom Zentrumsring (Zander-/Fontanestraße),
  • im Norden von der Karl-Marx-Straße,
  • im Osten von der Fouquéstraße und
  • im Süden von der Magdeburger Straße.

Der Großteil der unbebauten Fläche befindet sich im Eigentum des Landes Brandenburg (94.113 m²), ein 50 bis 100 Meter breiter Streifen entlang des Zentrumsringes ist Eigentum der Stadt Brandenburg an der Havel (38.264 m²). Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als gemischte Baufläche sowie öffentliche/private Grünfläche ausgewiesen.

Vorhandene Bebauung und bisherige Nutzungen

Nördlich der Magdeburger Straße befinden sich entlang der Karl-Marx-Straße sowie an der Fouquéstraße Wohnungen der GWG „Neuer Weg“. Direkt an der Nordseite der Magdeburger Straße gelegene ehemalige Kasernengebäude wurden – bis auf das denkmalgeschützte Torhaus im Zentrum der Fläche – denkmalgerecht saniert und zu Dienstleistungs- und Wohnzwecken umgebaut. Sie befinden sich im Privateigentum. Nördlich davon bis zur Bebauung an der Karl-Marx-Straße wurden die ehemaligen Kasernengebäude im Jahr 2001 abgerissen. Seitdem hat sich auf diesen Flächen spontaner flächiger Aufwuchs entwickelt. Durch die militärische Vornutzung weicht die Fläche in seiner Beschaffenheit und Verwendbarkeit von den Eigenschaften sonstiger Grundstücke ab.

Südlich der Magdeburger Straße ist auf dem ebenfalls zur ehemaligen Kaserne gehörenden Areal ein Behördenzentrum entstanden. Zudem ist in den sanierten Gebäuden und ergänzenden Neubauten die Technische Hochschule Brandenburg mit den Studiengängen Informatik und Medien sowie Technik und Wirtschaft untergebracht. Die bebauten und unbebauten Grundstücke auf der südlichen Teilfläche gehören ebenfalls überwiegend dem Land Brandenburg. Im südwestlichen Bereich der Vereinsstraße befinden sich drei Wohnblöcke im Eigentum der WBG.

Planungsrechtliche Belange

Für die zukünftige bauliche Entwicklung und Erschließung des ehemaligen Kasernengeländes bedarf es als planungsrechtliche Grundlage der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplanes.

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