Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Straßenreinigung in der Neustädtischen Heidestraße ist es erforderlich, das Haltverbot, das vor den Häusern 4 – 9 bereits für dienstags in der Zeit von 7 bis 07:30 Uhr ausgewiesen ist, auch auf freitags von 07:30 bis 8 Uhr zu erweitern. Bewohner des Bewohnerparkbereiches B, die hier für gewöhnlich parken, werden gebeten, diese neue zusätzliche Haltverbotsregelung unbedingt ab Freitag, den 14. Februar zu beachten.