Molkenmarkt von der Hauptstraße bis zur Kleinen Münzenstraße, 1.BA

Basisdaten

Art der Maßnahme: Neubau / Rekonstruktion
Geplanter Bauzeitraum: 18.03.2019 bis 18.11.2019

Projektleiter/in:
Frau Wenzelewski
Telefon: (03381) 586379
E-Mail: ute.wenzelewskistadt-brandenburg.de

Aktueller Stand: Bauarbeiten abgeschlossen

Lageplan

Regelquerschnitt I

Standort:

Hier befindet sich:

Hintergrund der Arbeiten

Die Straße Molkenmarkt wird von der Hauptstraße in Richtung Kleine Münzenstraße bis Höhe Haus Nummer 24 und in Richtung Neustädtischer Markt bis zur Haus Nummer 12 grundhaft erneuert. Die vorhandenen Fahrbahn- u. Gehwegflächen haben Beläge unterschiedlicher Ausbildung und Qualität. Grundsätzlich ist der bauliche Zustand im gesamten Straßenabschnitt erneuerungsbedürftig. So ist die vorhandene Fahrbahn von der Hauptstraße bis zur Haus Nummer 24 mit einer Pflasterdecke aus Großpflaster aus Naturstein befestigt. In der südöstlichen Querverbindung besteht die Deckschicht der Fahrbahn aus Beton. Die straßenbegleitenden Gehwege besitzen als Oberflächenbefestigung unterschiedliche Platten- und Pflasterbeläge. Die Fahrbahn ist mit Berliner Borden aus Naturstein eingefasst.

In dem grundhaft zu rekonstruierenden Abschnitt mit einer Gesamtlänge von ca. 178 m erfolgt die Erneuerung der Fahrbahn- und Fahrbahnnebenflächen. Des Weiteren ist die Erneuerung der Straßenentwässerung geplant. Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme sind wieder Stellflächen für Pkw vorgesehen. Der zu rekonstruierende Straßenabschnitt von der Hauptstraße bis zur Haus Nummer 31 wird erneut als Fußgängerzone gestaltet. Dabei wird die Gehwegbreite von 3,0 m (alt) auf 6,0 m erheblich verbreitert. Mit der Verbreiterung des Gehweges und dem Bordauftritt von 1 cm entfällt somit das Holzdeck für die Aussenbestuhlung vor dem Bistro Haus Nummer 31. Im Bereich ab der Zufahrt Molkenmarkt 25 sowie hinter der Zufahrt zum Parkplatz Neustädtischer Markt bis zum Beginn der Fußgängerzone wird die Straße verkehrsberuhigt ausgebaut. Die optische Trennung zwischen Fahrgasse und überfahrbaren Randbereichen mit Belag- und Neigungswechseln sowie Borden mit geringen Auftrittshöhen bietet im Hinblick auf die Verkehrssicherheit die bestmögliche Lösung. Hier variieren die Gehwegbreiten zwischen 2,50 m – 6,0 m und die Fahrbahnbreiten zwischen 5,35 m – 17,0 m.

Die Befestigung der Fahrbahnen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke aus gebrauchtem Großpflaster aus Naturstein mit gesägter und geflammter Oberfläche. Die straßenbegleitenden Gehwege werden mit einem Ober- und Unterstreifen aus Mosaikpflaster und einer Plattenbahn aus Naturstein-Krustenplatten befestigt. Zur sicheren Führung werden an allen Fußgänger-Querungsstellen Blindenleitsysteme eingebaut.

Die Oberflächenentwässerung der geplanten Verkehrsflächen erfolgt über Rinnen aus Großpflaster über eine Zwangsentwässerung in das vorhandene öffentliche Mischwasserkanalnetz. Dabei werden die bestehenden Anschlusskanäle und Straßenabläufe aufgenommen und durch neue Abläufe und Anschlussleitungen ersetzt bzw. ergänzt.Im Rahmen des Bauvorhabens sind zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Form von Fahrradbügeln an der Ecke Hauptstraße/Molkenmarkt sowie vor den Häusern Nummer 33 und 12 geplant. Zur Grüngestaltung werden 4 Amberbäume im südöstlichen Gehweg zwischen Weinladen und ehemals Fleischerei Ewald neu gepflanzt.  Die 4 vorhandenen Bäume in diesem Bereich werden vorab gefällt. Die Straßenbeleuchtung ist als gesondertes Projekt im Zuge der Baumaßnahme Molkenmarkt geführt. Hier werden die nur teilweise vorhandenen Leuchten im Gehweg durch 7 Schinkelleuchten mit LED ersetzt. 

Die Realisierung der Baumaßnahme erfolgt in 3 Abschnitten unter Vollsperrung.

1. Abschnitt von Hauptstraße bis Haus Nummer 27
2. Abschnitt von Haus Nummer 27 bis 24
3. Abschnitt von Haus Nummer 33 bis 12 (Ewald)
 
Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme erneuern bzw. sanieren die Leitungsträger ihre Anlagen um eine spätere Aufgrabung der neuen Verkehrsanlage nach Fertigstellung weitestgehend zu vermeiden. Zeitgleich erfolgen Abrissarbeiten an der Rückfront der Häuser Nummer 26 – 28 durch einen privaten Investor. Auch hier sind Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum für eine bestimmte Zeit gegeben. Die Abstimmungen hierzu sind bereits erfolgt. 

Die Baumaßnahme liegt im Bereich des Bodendenkmals Brandenburg-Neustadt mittelalterlicher Ortskern nach § 2 (4) des Brandenburgischen Denkmalgesetzes (BrbDSchG) und ist entsprechend § 3 BrbDSchG  als Bodendenkmal Nummer 4000 in die Denkmalliste eingetragen.  Die Fläche gehört zum mittelalterlichen Stadtkern der Neustadt mit einer neolithischen und bronzezeitlichen Besiedlung. Auf Grund des vorhandenen Bodendenkmals ist eine archäologische Baubegleitung während der Bodeneingriffe  notwendig. 

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