Die Stadt Brandenburg an der Havel hat den Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 05.04.2007 zur Freilassung von Uwe K. zur Kenntnis genommen und prüft derzeit die Erfolgsaussichten einer sofortigen weiteren Beschwerde gegen diese Entscheidung. Die Rechtskraft der Entscheidung des Landgerichts Potsdam tritt frühestens am 19.04.2007 in Kraft. Das Landgericht Potsdam hat die Wirksamkeit des Beschlusses bis zur Rechtskraft aufgeschoben.
Die Stadt Brandenburg an der Havel nimmt weiter zu Kenntnis, dass es im Fall Uwe K. nach Auffassung des Ministeriums der Justiz erforderlich erscheint, Führungsaufsicht mit strengen Auflagen festzusetzen und eine enge Betreuung durch die Sozialen Dienste sicher zu stellen.
„Nach dem selbst der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg Uwe K. als 'tickende Zeitbombe' bezeichnet hat, hoffe ich, dass die Justiz des Landes Brandenburg sicherstellt, dass von Uwe K. keine Gefährdung ausgehen kann“, sagt Bürgermeister Steffen Scheller.