Zur Diskussion um eine Einzelhandelsansiedlung

Pressearchiv - Meldung vom 09.12.2008

Pressemitteilung vom 09.12.2008

Oberbürgermeisterin hält Vorwürfe für abenteuerlich und beklagt schlechten politischen Stil

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel tritt den Vorwürfen des Stadtverordneten Alfredo Förster (DIE LINKE) entschieden entgegen. Herr Förster hatte Dr. Dietlind Tiemann einen „demokratiefernen Umgang“ im Zusammenhang mit einem Ansiedlungsvorhaben vorgeworfen.

Hierzu stellt die Oberbürgermeisterin folgendes klar:

  1. Die Oberbürgermeisterin als Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Brandenburg an der Havel hat gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auszuführen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.08.2007 mit mehrheitlicher Zustimmung bei 2 Gegenstimmen das Einzelhandelskonzept der Stadt Brandenburg an der Havel als künftige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage beschlossen (Beschluss Nummer 233/2007).
  3. In der Begründung des Beschlusses Nummer 233/2007 heißt es: „Das Einzelhandelskonzept gibt die räumliche Orientierung für zentrenrelevante Standortentscheidungen und zeigt Entwicklungsperspektiven und Spielräume für einen fairen Wettbewerb auf. Es bildet als städtebauliches Entwicklungskonzept (i. S. d. § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB) eine Grundlage für die Beurteilung strukturrelevanter Einzelhandelsvorhaben und soll für zukünftige Maßnahmen und Planungen durch die Verwaltung Berücksichtigung finden.“.
  4. Unter Beachtung dieses Entwicklungskonzeptes wurden zahlreiche Gespräche mit potentiellen Investoren, unter anderem auch zur Entwicklung des Geländes der ehemaligen Stärkefabrik (Neuendorfer Str./Ecke Otto-Sidow-Str.) geführt. Dabei handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung i. S. von § 54 Absatz 5. Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
  5. Die Oberbürgermeisterin hat ein großes Interesse an der Entwicklung innerstädtischer Brachflächen innerhalb der Grenzen des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf das Gelände der ehemaligen Stärkefabrik (Neuendorfer Str./Ecke Otto-Sidow-Str.). Insoweit besteht ein gesamtstädtischer Konsens.
  6. Nach Einschätzung des Amtes für Wirtschaftsförderung und Tourismus steht bereits der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 3.700 qm das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einzelhandelskonzept entgegen. In § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) heißt es: „ Bei der Aufstellung der Bauleitplanung sind insbesondere ... die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung ... zu berücksichtigen.“ Verschärfend kommt hinzu, dass die Errichtung weiterer Verkaufsflächen in etwa gleicher Größe beabsichtigt ist.
  7. Die Unternehmen der EDEKA Gruppe sind, wie jedes andere Unternehmen auch, selbstverständlich in der Stadt Brandenburg an der Havel willkommen. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus sowie die Stadt Brandenburg an der Havel insgesamt standen und stehen bei der Suche nach geeigneten Standorten gern beratend zur Seite.
  8. Die Oberbürgermeisterin hofft, dass alle Beteiligten zu einem sachlichen und angemessenen Umgang und Ton zurückfinden. Mit der Wortwahl des Stadtverordneten Alfredo Förster wurde zum wiederholten Male eine Grenze überschritten, die dem gemeinsamen Eintreten für die Entwicklung unserer Stadt nicht förderlich ist. Der Vorwurf des „demokratiefernen Umgangs“ miteinander fällt auf den Stadtverordneten Alfredo Förster selbst zurück.

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