In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung von Brandenburg an der Havel am 16.12.2009 informierte die Oberbürgermeisterin die Stadtverordneten über folgenden Sachverhalt:
Die Bundesregierung plant weiterhin zur Umsetzung des SGB II die getrennte Aufgabenwahrnehmung unter Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeiten. Der Gesetzentwurf soll bis Ende des I. Quartals 2010 eingebracht werden. Raum für den Erhalt der ARGEn im Rahmen einer Verfassungsänderung ist aktuell nicht gegeben.
Somit ist derzeit völlig unklar, wie die Aufgaben der Grundsicherung und Integration gleichermaßen verlässlich und einheitlich ab dem Jahr 2011 wahrgenommen werden können.
Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben auf Ihrer Sonderkonferenz am 14.12.2009 der Bundesregierung die Entfristung der bestehenden Optionskommunen sowie eine einmalige Erweiterung der Anzahl der Optionskommunen empfohlen.
Nach ersten Hochrechnungen werden sich die Personal- und Sachkosten der Kommune für die Aufgabenwahrnehmung im SGB II gegenüber der bisherigen Finanzierung von 12,6% der Gesamtkosten annährend verdoppeln. Seitens der Stadt Brandenburg an der Havel werden in der ARGE ca. 50% des Personalbestandes, insbesondere auch im gehobenen Verwaltungsdienst, gestellt. Der zukünftige Personaleinsatz ist ungewiss, da die kommunalen Aufgaben mehrheitlich dem mittleren Verwaltungsdienst zuzuordnen sind.
Die bisher in der ARGE durch die Trägerversammlung vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten der Kommune wären im Rahmen der getrennten Aufgabenwahrnehmung erheblich beschnitten. Zukünftig ist die Steuerung auf eine freiwillige Kooperation begrenzt. Auf Grund dieser Tatsache ist zu befürchten, dass jeder Träger seine Kosten steuert. Durch die nachrangige Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die kommunalen Leistungen besteht die Gefahr, dass zukünftig der Anteil der alleinigen Leistungsbezieher von Kosten der Unterkunft und Heizung ansteigt und gleichzeitig die Anzahl der Leistungsempfänger mit Bundesleistungen absinkt.
Vor diesem Hintergrund kündigte die Oberbürgermeisterin an, sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und den Landesarbeitsminister Günter Baaske zu wenden und auch den Städte- und Gemeindebund über die Auffassung der Stadt zur Zukunft des SGB II zu informieren. Da im Rahmen einer getrennten Aufgabenwahrnehmung der Grundsatz der Leistung aus einer Hand nicht mehr umsetzbar ist, trete Brandenburg an der Havel für die Erhöhung der Anzahl der Optionskommunen ein und werde sich selbst – unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung – um diesen Status bewerben, sagte die Oberbürgermeisterin abschließend.