Die zum Ende des Jahres 2016 von der Bundesregierung zum 1. Januar 2017 angekündigten gesetzlichen Änderungen, wonach die UVG – Leistungen über das 12. Lebensjahr hinaus und länger als die bisherigen 72 Monate gezahlt werden sollen, werden nach aktuellem Stand erst in den nächsten Monaten erwartet.
Die UVG-Stelle der Stadt Brandenburg an der Havel bittet daher zum jetzigen Zeitpunkt darum, diesbezüglich keine vorsorglichen Anträge zu stellen, weil diese zur Zeit abgelehnt werden müssten.
Sollte das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt werden, so können die Leistungen auch entsprechend rückwirkend beantragt werden. Bei der Bearbeitung der dann eingehenden Anträge werden auch rückwirkende Ansprüche mit berücksichtigt. Den berechtigten Kindern gehen somit keine Leistungen verloren.
Sobald der Zeitpunkt einer gesetzlichen Änderung bekannt ist, wird an dieser Stelle dazu informiert.