Die Wanderausstellung der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) kann beim Kataster- und Vermessungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel noch bis zum 28.01.2022 besichtigt werden.
Gewanne bezeichnen ländliche Gebiete, deren Lage nicht durch ihre Nähe zu Straßen oder Ortschaften beschrieben werden können. Jeder kennt sie zum Beispiel aus Land- oder Wanderkarten: „Wolfsbruch“, „Zingelheide“, „Bullenohr“, „Butterlake“, „Der Faule Fenn“, „Der Greuelberg“ und „Der Igelpuhl“ sind einige wenige Beispiele dieser oftmals kuriosen Gewannennamen.
Im Liegenschaftskataster werden Gewanne für die Bezeichnung der Lage der ländlichen Grundstücke genutzt. Die Geschichte der Bezeichnung ländlicher Gebiete und die Registrierung der ländlichen Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Liegenschaftskataster sind also eng miteinander verwoben.
Die Ausstellung nimmt Sie mit auf eine Zeitreise durch die bewegte Geschichte von Gewanne und Liegenschaftskataster. Angefangen von der Dreifelderwirtschaft im Mittelalter, in dem die Gewannen der Zuordnung der Ackerflächen und damit einer geordneten Bewirtschaftung dienten, bis hin ins heutige Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), in der die historischen Gewannennamen nach wie vor zu Zwecken der Lagebezeichnung von insbesondere ländlichen Flurstücken geführt werden.
Noch bis zum 28. Januar 2022 haben Sie Gelegenheit die unterhaltsame Ausstellung am Verwaltungsstandort der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Klosterstraße 14 im Gebäudeteil F, 1. Obergeschoss zu besuchen.
Für den Besuch der Ausstellung ist grundsätzlich der Hygienemaßnahmenplan der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel in der aktuellen Fassung zu beachten ggf. unter Berücksichtigung aktualisierter Bestimmungen des Landes Brandenburg.
Interessierte Bürger/- innen melden sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an (Telefon: (03381) 58 6201, E-Mail: katasteramtstadt-brandenburg.de) oder kommen Sie vor oder nach einem Termin am Verwaltungsstandort Klosterstraße 14 bei uns vorbei.
Die Einhaltung des Abstandsgebotes sowie das Tragen einer medizinischen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung ist am Ausstellungsstandort weiterhin verpflichtend.