Waldbesitzer müssen Verkehrssicherungspflicht beachten

Pressearchiv - Meldung vom 11.03.2005

Pressemitteilung vom 11.03.2005

An verschiedenen Stellen des Stadtwaldes sind Forstarbeiter derzeit mit der Pflege und Sanierung der Baumbestände beschäftigt. Grund dafür ist die Verkehrssicherungspflicht, die die Stadt genau so wie jeder andere Waldeigentümer erfüllen muss.

Wie Kornelia Stamann, in der Stadtverwaltung zuständige Teamleiterin für das Forstwesen, in diesem Zusammenhang erklärt, hat jeder, „der durch die öffentliche Nutzung seines Grundstücks oder auf andere Weise Gefahrenquellen schafft, die zum Schutz Dritter notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Waldbesitzer hat zwar keine besonderen Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren des Waldes, wie zum Beispiel herabhängende Äste, heraustretende Wurzeln oder Totholz zu treffen, er hat dennoch die Pflicht, den Besucher – soweit wie möglich – vor atypischen Gefahren zu schützen.“ Als atypische Gefahren gelten laut Auskunft der Forstwirtin alle nicht durch die Natur oder durch die Art der Bewirtschaftung vorgegebenen Zustände oder selbst geschaffene Gefahrenquellen, wie Wegeschranken, Parkplatzmöglichkeiten u.ä..

Außer auf den Zustand des Waldes kommt es natürlich auch auf die Art des Verkehrs an, für den der Wald geöffnet ist bzw. auf die Anzahl der zu erwartenden Besucher. Die nötige Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers ist durch den Gesetzgeber sehr unterschiedlich definiert und ist abhängig von der Intensität seiner Nutzung.

Im Stadtwald werden die erforderlichen Baumkontrollen mindestens zweimal im Kalenderjahr durchgeführt. Das Ergebnis der Voruntersuchung auf Standfestigkeit und Vitalität entscheidet über nachfolgende Baumpflege- und -sanierungsmaßnahmen. Die Waldarbeiter der Stadt sind vorrangig während der Vegetationsruhe, ab Oktober eines Kalenderjahres, mit dieser Pflichtaufgabe beauftragt. Neben der Motorsägenausrüstung für Baumschnittarbeiten steht ihnen eine Hubarbeitsbühne mit einer maximalen Arbeitshöhe von 19 m zur Verfügung.

Straßenbegleitende Waldränder, Waldparkplätze, Campingplätze, Einzelbäume in der Nähe von Wohnhäusern und auch Waldgebiete, welche stark von Besuchern frequentiert werden, haben bei der Durchführung von notwendigen Maßnahmen höchste Priorität. Auf der Grundlage anerkannter Regeln der Technik und mit hoher Fachkenntnis der Waldarbeiter werden die einzelnen Bäume anhand der Diagnose behandelt. Bäume, bei denen die Erhaltungsmaßnahmen, wie Kronenrückschnitt, Anbringen von Stützen oder Gurtsicherungen nicht mehr wirksam werden, müssen leider gefällt werden. Schlechte Standortbedingungen, Überalterung und ein bereits hoher Schädigungsgrad, z. B. an Straßenbäumen, verhindern oft den Erhalt.

Kornelia Stamann weist aber darauf hin, dass es inmitten des Waldes jedoch keine Versicherungspflicht für den Waldbesitzer gibt und so auch keine Haftung für etwaige Schäden, beispielsweise durch Baumsturz, besteht. „Hier gilt: Wer den Wald betritt, muss mit diesen Gefahren rechnen, vor allem bei extremen Witterungsverhältnissen wie Sturm, starker Niederschlag sowie hoher Schneelage.“

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