Zwischen der Neustädtischen Fischerstraße und der Hammerstraße soll eine „Promenade am Uferpark“ gebaut werden. Da diese Promenade nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes liegt, werden die Planungsunterlagen vom 23.06. bis 23.07.2008 während der Sprechzeiten an nachfolgend genanntem Ort zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt:
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
Bauamt, FG Investbereich Straßen/Brücken/Straßenbaulast
Klosterstraße 14 (Haus B, Zimmer 102)
14770 Brandenburg an der Havel.
Während der Auslegungsfrist können von jeder Bürgerin und jedem Bürger Anregungen bzw. Bedenken zur Entwurfsplanung schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.