Volksbegehren zur Durchsetzung eines Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) endet am 3. Dezember 2012

Pressearchiv - Meldung vom 19.11.2012

Pressemitteilung vom 19.11.2012

Am 3. Dezember 2012 endet das Volksbegehren zur Durchsetzung eines Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER).

Bis Samstag, den 1. Dezember 2012, 16:00 Uhr, kann das Volksbegehren mittels Antrag auf briefliche Eintragung unterstützt werden. Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthält.

Der Antrag auf briefliche Eintragung ist an folgende Anschrift zu richten:

  • Stadt Brandenburg an der Havel – Die Oberbürgermeisterin
    -Stabsbereich der Oberbürgermeisterin-
    FG Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
    Nicolaiplatz 30
    14770 Brandenburg an der Havel


Am 1. Dezember 2012 bestehen bis 16 Uhr noch folgende Möglichkeiten der Beantragung von Eintragungsscheinen:

  1. Einwurf des Antrages auf briefliche Eintragung in den Briefkasten der Wahlbehörde am Verwaltungsgebäude Nicolaiplatz 30,
  2. Beantragung des Eintragungsscheins auf elek¬tro¬ni¬schem Weg unter
    <link rathaus-politik wahlen volksbegehren>www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/wahlen/volksbegehren; den ausgefüllten Antrag bitte an die eMail-Adresse wahlenstadt-brandenburg.de senden,
  3. Antrag per Fax unter (03381) 58 10 24 an die Abstimmungsbehörde richten.


Telefonische Nachfragen zur Beantragung des Eintragungsscheines sind am 1. Dezember 2012 unter der Telefonnummer (03381) 581025 oder unter der Mobilfunknummer 0172/3263550 bis 16:00 Uhr möglich.

Wer das Volksbegehren durch Eintragung in Eintragungslisten unterstützen will, kann diese Möglichkeit bis zum 3. Dezember 2012 zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, und in den Ortsteilverwaltungen Plaue/Kirchmöser, Göttin, Wilhelmsdorf, Klein Kreutz, Schmerzke, Gollwitz und Wust in Anspruch nehmen. Zudem hält an Samstagen der Bürgerservice am Nicolaiplatz 30 die Eintragungslisten bereit.

Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Unterstützung des Volksbegehrens sind auf der Internetseite <link rathaus-politik wahlen volksbegehren>www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/wahlen/volksbegehren zu finden.

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