Die Vertreter der „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt.
Das Volksbegehren kann durch alle abstimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten unterstützt werden.
In der Stadt Brandenburg an der Havel liegen die Listen in den nachfolgend genannten Eintragungsräumen aus:
1. Wahl- und Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Zimmer 105,
zu den Zeiten
- Montag
- 09:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
- Dienstag
- 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
- Donnerstag
- 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
- Freitag
- 09:00 – 12:00 Uhr
2. Bürgerservice, Nicolaiplatz 30, 1. OG, nach Terminvereinbarung
zu den Zeiten
- Jeden 2. und 4. Samstag im Monat
- 08:00 – 12:00 Uhr
3. Ortsteilverwaltung Plaue/Kirchmöser, Unter den Platanen 2A, nach Terminvereinbarung
zu den Zeiten
- Montag
- 08:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag
- 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
- Donnerstag
- 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
- Freitag
- 08:00 – 12:00 Uhr
4. Fouqué-Bibliothek – Stadtteilbibliothek Nord, Werner-Seelenbinder-Straße 53,
zu den Zeiten
- Montag
- 09:00 – 17:00 Uhr
- Dienstag
- 09:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch
- 09:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag
- 09:00 – 18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00 – 17:00 Uhr
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist neben dem Familiennamen, dem Vornamen und der Anschrift auch der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von Eintragungsberechtigten mit ständigen Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel unter folgender Anschrift gestellt werden:
Stadt Brandenburg an der Havel – Der Oberbürgermeister
Stabsbereich Oberbürgermeister
FG Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Fax: (03381) 58 10 24
eMail: wahlenstadt-brandenburg.de
Eintragungsscheine können ab dem 12. Oktober 2021 ausgestellt werden. Die Beantragung ist bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist möglich.