Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ erlassen. Diese Eil-Verordnung wurde am 18.11.2016 veröffentlicht und tritt mit heutigem Datum, 21.11.2016, in Kraft.
In dieser Eilverordnung sind strengere Maßnahmen für Halter von Geflügel unter 1.000 Tiere geregelt.
- Führung Bestandsregister (Zu- und Abgänge, Legeleistung)
- Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs an Geflügelstandorten
- betriebsfremde Personen haben betriebseigene Schutzkleidung oder Einwegkleidung vor dem Betreten der Stallanlagen zu tragen und beim Verlassen in der Stallanlage abzulegen
- eine Einrichtung zum Waschen der Hände und Desinfizieren der Schuhe ist durch den Geflügelhalter zur Verfügung zu stellen.
Zu weiteren Fragen steht Ihnen das
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
der Stadt Brandenburg an der Havel
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 585361
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gern zur Verfügung.