Vereinbarung wurde unterzeichnet

Pressearchiv - Meldung vom 07.01.2011

Pressemitteilung vom 07.01.2011

Am Freitag, 07.01.2011, unterzeichneten Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann und Ullrich Rosenau, Leiter des Staatlichen Schulamtes, die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung.
Am Rande der Unterzeichnung der Vereinbarung verwiesen beide Seiten darauf, dass sich die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den Schulen der Stadt Brandenburg an der Havel in den letzten Jahren konstruktiv entwickelt hat. Das bezieht sich insbesondere auch auf das wichtige Thema des Kampfes gegen Kindeswohlgefährdung, da zunehmend bewusst wurde, dass die Einbeziehung der Schulen dringend notwendig ist. Zur Sicherstellung des gemeinsamen Schutzauftrages und für den einheitlichen Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen sind Verfahrensstandards zwischen Jugendhilfe und Schule erarbeitet worden, die der besonderen Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte gerecht werden.
Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann: „In der Stadt Brandenburg an der Havel wurde schon vor einigen Jahren ein inzwischen bundesweit anerkanntes Konzept zur Verbesserung und Sicherstellung des Kinderschutzes bei entsprechenden Verdachtsmomenten entwickelt. Dieses wird ständig den aktuellen Gegebenheiten angepasst und durch zusätzliche Bausteine, wie diese Kooperationsvereinbarung, erweitert. Um allen Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährung entsprechend nachgehen zu können, müssen alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Mir ist es außerordentlich wichtig, dass es den Kindern in unserer Stadt gut geht und dass sie gewaltfrei aufwachsen können. Die Kinder sind unsere Zukunft, also müssen wir auch ohne Unterlass unserer Verantwortung gerecht werden und ihnen die Möglichkeit für eine Entwicklung ohne Gewalt und Ängste und in einem geordneten sozialen und familiären Umfeld geben.“
Bereits bekannt war ein entsprechendes Kooperationspapier aus der Stadt Cottbus, das als hilfreiche Grundlage für die Entwicklung der Brandenburger Vereinbarung diente. In einer aktiven schulischen Netzwerkarbeit wurde die Möglichkeit geschaffen, sich bei der Erarbeitung dieser Kooperationsvereinbarung einzubringen. Das Ergebnis erleichtert die Einschätzung einer möglichen Gefährdung und es liegt eine verbindliche Dokumentationsverpflichtung zugrunde. Regelungen zur Datenweitergabe erfolgten ebenfalls, unter Berücksichtigung der Beteiligung der Eltern. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Eltern ihre Kinder schützen und bei Unterstützungsbedarf sich vertrauensvoll an die Schule ihres Kindes wenden können. Erst wenn zwischen den Eltern und der Schule kein Einvernehmen herzustellen ist, wird das Jugendamt involviert. Auf der Basis der jetzt unterzeichneten allgemeinen Kooperationsvereinbarung werden in den nächsten Wochen nun ganz konkrete Kooperationsvereinbarungen mit den einzelnen Schulen geschlossen.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Sie brauchen Schutz vor Gefahren, die ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl erheblich beeinträchtigen. Es ist an erster Stelle das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Aufgabe des Staates ist es, darüber zu wachen. Eltern sollen in der Erziehung ihrer Kinder beraten und unterstützt werden, vorrangig mit familienunterstützenden Hilfen.
Im Prozess der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung wurde für die Beteiligten deutlich, dass es nicht allein die Aufgabe der Institution Jugendamt ist auf Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen angemessen zu reagieren. Alle pädagogischen Fachkräfte in Schulen haben die Pflicht Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen nachzugehen (eine entsprechende Regelung findet sich im  § 4 Abs.3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG).

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