Offensichtlich sind in der Stadt derzeit wieder einmal Werber unterwegs, die behaupten, die Krankenkassen würden Hubschraubereinsätze nicht mehr bezahlen, so dass für den Erhalt des Rettungshubschraubers in Brandenburg an der Havel private Spenden notwendig seien. Über derartige Werbeversuche haben besorgte Bürgerinnen und Bürger unter anderem die Johanniter-Unfall-Hilfe informiert.
Der im Amt für Feuerwehr und Rettungswesen für die Organisation des Rettungsdienstes zuständige Mitarbeiter Peter Regorius stellt in diesem Zusammenhang noch einmal klar, dass der Rettungshubschrauber durch die Rettungsleitstelle Brandenburg an der Havel immer dann eingesetzt wird, wenn ein Notarzt benötigt und der Rettungshubschrauber mit dem Notarzt schneller als der bodengebundene Rettungsdienst am Notfallort sein kann (sog. Primäreinsätze). Darüber hinaus wird der Rettungshubschrauber für Verlegungen von Patienten herangezogen, die zeitkritisch in ein anderes Krankenhaus verlegt werden müssen oder nicht mit dem bodengebundenen Rettungsdienst transportiert werden können (sog. Sekundäreinsätze).
Regorius erinnert außerdem daran, dass der Rettungshubschrauber nicht privat, sondern durch das Land Brandenburg betrieben wird und daher auch nicht privat finanziert werden muss. Näheres zum Einsatz des Rettungshubschraubers ist in Dienstanweisungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie geregelt, da das Land Brandenburg
Träger der Luftrettung ist.
Die Kosten für einen Rettungshubschraubereinsatz werden bei medizinischer Notwendigkeit generell von den Krankenkassen übernommen, wenn der Patient krankenversichert ist. Hierzu werden jährlich Flugminutenpreise auf Grundlage einer Kosten- und Leistungsrechnung durch das Land mit den Krankenkassen verhandelt.
Werber, die sich aus irgendeinem Grund für den Erhalt des Rettungshubschraubers in Brandenburg an der Havel einsetzen, handeln außschließlich in eigenem Interesse. Regorius rät daher, dass jeder Bürger genau prüfen sollte, wofür er Geld spendet und ggf. unterschriebenen Anträgen sofort widersprochen werden sollte.